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Eine Behinderung oder Krankheit macht oft Hilfsmittel wie ein Hörgerät oder einen Rollstuhl notwendig. VdK-TV erklärt in einem Beitrag im Juni, welche Hilfsmittel einem Pflegebedürftigen oder Patienten zustehen und wie und wo er diese beantragen kann.
Grundsätzlich gilt: Ein Versicherter hat Anspruch auf ein Hilfsmittel, wenn es den Erfolg einer Behandlung sichert, einer drohenden Behinderung vorbeugt oder eine solche ausgleicht. Das Hilfsmittel verschreibt der Arzt. Die Verordnung muss erst von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor sie beim sogenannten Leistungserbringer, zum Beispiel einem Sanitätshaus, eingelöst werden kann. Mit welchen Leistungserbringern die Kasse die Versorgung für ihre Versicherten vertraglich vereinbart hat, sollte man zuvor ebenfalls erfragen.
Für viele Hilfsmittel gelten Festbeträge, bei anderen müssen Erwachsene eine Zuzahlung leisten. Versicherte, die eine Zuzahlung von mehr als zwei Prozent ihres Jahreseinkommens leisten müssen, können sich die darüber hinausgehenden Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent. Wer ein teureres Hilfsmittel möchte, als das, was vom Arzt verschrieben wurde, muss die Mehrkosten dafür selber tragen.
Wenn eine Pflegestufe vorliegt oder ein Mensch in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern. Dazu gehören unter anderem Pflegebetten und -zubehör, Hausnotrufsysteme, Lagerungsrollen und Inkontinenzhilfen.
Mit Sorge beobachtet der Sozialverband VdK die Genehmigungspraxis der Kassen in den letzten Jahren: Nach Einschätzung der VdK-Kreisgeschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet werden Anträge häufiger abgelehnt oder dem Patienten oder Pflegebedürftigen ein günstigeres, oft sogar unpassendes Hilfsmittel angeboten. Viele VdK-Mitglieder berichten, das Preissystem sei undurchschaubar und die Beratung lasse oft zu wünschen übrig. Zu Schwierigkeiten kommt es beispielsweise bei der individuellen Anpassung, bei Reparaturen oder einem Wechsel eines Hilfsmittels.
Wer Probleme mit der Genehmigung eines Hilfsmittels hat, kann sich an die nächstgelegene VdK-Kreisgeschäftsstelle wenden. Der VdK ist seinen Mitgliedern in diesen Fällen sowie bei Widerspruchsverfahren gerne behilflich.
Annette Liebmann
Schlagworte Hilfsmittel | Rollator | Hörgerät | Rollstuhl | Krankenkassen | Pflegekasse
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