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Bayern hat in Sachen Erwachsenenbildung noch einiges nachzuholen. Der Sozialverband VdK Bayern fordert zusammen mit dem Bündnis „Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“ die Einführung eines Bildungszeitgesetzes, wie es in den meisten Bundesländern längst etabliert ist.
„Ehrenamt braucht Bildung“, ist VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher überzeugt. Derzeit müssen berufstätige Ehrenamtliche für Bildungsmaßnahmen zur Qualifizierung ihrer freiwilligen Tätigkeit Urlaubstage nehmen. „Ein Bildungszeitgesetz, das diesen Aspekt mit aufnimmt, ist ein wichtiger Baustein, damit die Staatsregierung ihr selbst gestecktes Ziel zur Förderung des Ehrenamts in Bayern erreicht“, sagt Mascher.
Bildungszeitgesetze gibt es bereits in 14 anderen Bundesländern. Außer in Sachsen und Bayern haben Beschäftigte gesetzlichen Anspruch darauf, sich für eine Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Im September 2018 initiierten der KDFB Landesverband Bayern und der DGB Bayern ein breites Bündnis aus 24 Organisationen aus den Bereichen des Ehrenamts und der Gewerkschaften, dem auch der Sozialverband VdK Bayern angehört. Die gemeinsame Forderung lautet: Zehn Tage Bildungszeit in zwei Jahren für alle Beschäftigten. Das Gesetz soll die Möglichkeit bieten, sich beruflich, politisch, allgemein oder für das Ehrenamt weiterzubilden. Vorbild könnte nach Meinung des VdK zum Beispiel das hessische Bildungszeitgesetz sein, das auch ehrenamtliche Bildung explizit fördert.
In der gemeinsamen Erklärung des Bündnisses „Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“ heißt es: „Nicht zuletzt die Pandemie hat gezeigt, dass die Anforderungen an Qualifikation und Flexibilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigen – ein Bildungszeitgesetz ermöglicht den Beschäftigten, Schritt zu halten.“ Mangelnde Qualifizierung könnte die zukünftige Entwicklung der Wirtschaftswelt negativ beeinflussen, warnt Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern. Die Corona-Pandemie hat außerdem gezeigt, wie wichtig das Thema Digitalisierung für das Ehrenamt ist. „Nur durch die Möglichkeit der Weiterbildung im Rahmen eines Bildungszeitgesetzes können Vereine und Verbände zukunftsfähig und attraktiv für jüngere Zielgruppen bleiben, nur so kann Ehrenamt weiterhin in die Lebenswirklichkeit der Menschen integriert werden“, so Emilia Müller, Vorsitzende des KDFB Landesverband Bayern.
bsc
Schlagworte Pressemitteilung | Presseinfo | Erwachsenenbildung | Bildungszeit für Beschäftigte | Ehrenamt | Bildungszeitgesetz
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