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An Bayerns weiterführenden Schulen besteht ab Schulbeginn für mindestens zwei Wochen für alle Schülerinnen und Schüler Maskenpflicht: auf allen Wegen in der Schule und während des Unterrichts. Auch jüngere Kinder müssen außerhalb des Klassenzimmers einen Mund-Nase-Schutz tragen. „Da kommen einige Stunden und damit zwei bis drei Einmalmasken pro Tag zusammen, wenn man die Hygieneregeln ernst nimmt. Für Eltern bedeutet das einen großen zusätzlichen finanziellen Aufwand. Der VdK Bayern fordert deshalb die Staatsregierung auf, die Schulen mit ausreichend Einmalmasken in guter Qualität auszustatten, um diese kostenlos an die Schülerinnen und Schüler auszugeben. Masken sind ebenso wichtig wie jedes andere Lehrmittel“, erklärt VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher.
Derzeit fallen für eine entsprechende Maskenausstattung pro Kind und Woche mindestens 10 Euro für die Eltern an. „Das ist für viele Familien eine ganze Menge Geld. Noch dazu sind am Schuljahresanfang die Kosten für die Schulausstattung besonders hoch. Das Budget darf nicht noch weiter belastet werden. Völliges Unverständnis habe ich für die Aussage des Bundesarbeitsministeriums, dass bei Kindern und Jugendlichen, die in Hartz-IV-Haushalten leben, die Anschaffungskosten für die Masken aus dem Regelsatz selbst finanziert werden müssen. Der Regelsatz reicht schon ohne Corona nicht für gesunde Ernährung und Teilhabe. Ausreichend Masken, die den Kindern einen geschützten Unterricht ermöglichen, sind jedenfalls nicht drin“, erklärt Mascher. Schon zuvor hatte der Sozialverband VdK einen Corona-bedingten Aufschlag von 100 Euro auf den Regelsatz gefordert, damit auch die Ärmsten einigermaßen durch diese Zeit kommen.
Schulbesuch von Kindern mit Behinderung: Antworten vom VdK Bayern
Die Corona-Lage zum Schuljahresbeginn verunsichert auch viele Eltern, deren Kinder wegen einer Behinderung oder einer Vorerkrankung zur Risikogruppe gehören. Schon im letzten Schuljahr hatten sie teils massive Probleme, etwa bei der Finanzierung von Schulbegleitungen während des Home-Schoolings. Beim VdK-Beratungstelefon „Leben mit Behinderung“ fragen immer wieder Eltern nach, auf was beim Schulbesuch der Kinder zu achten ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten sie bekommen können. Die Antworten auf die häufigsten Fragen hat der VdK Bayern zusammengefasst und hier online gestellt:
zur Rückkehr in Schule und Kindergarten für Kinder mit Vorerkrankung
VdK-Beratungstelefon „Leben mit Behinderung“
Weitere Fragen rund um das Leben mit Behinderung beantwortet gerne das kostenlose bayernweite VdK-Beratungstelefon unter 089 / 2117-113 (Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr, Donnerstag, 15 bis 18 Uhr), E-Mail: lebenmitbehinderung.bayern@vdk.de
bsc
Schlagworte Pressemitteilung | Corona | Schulbeginn | Maskenpflicht | Fragen und Antworten
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