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Der Bundestag stimmt heute, am 3. Juli 2020, über den Entwurf der Bundesregierung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz ab. Damit soll der Weg für die elektronische Patientenakte frei werden: Ab 2021 sollen die Krankenkassen den Versicherten die elektronische Patientenakte anbieten, ab 2022 können Ärzte und Ärztinnen Daten eintragen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
"Über eine App sollen Patientinnen und Patienten ihre Daten einsehen und pflegen können. Viele ältere Menschen tun sich aber schwer mit Apps oder haben kein modernes Smartphone. Gerade für sie ist es wichtig, den Überblick über ihre Medikamente, Therapien und Diagnosen zu behalten. Die Gematik soll nun überprüfen, wie das am besten geht. Der VdK wird ihr dabei kritisch auf die Finger schauen. Auch ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung müssen auf ihre Daten in der Patientenakte zugreifen können. Barrierefreiheit und die Möglichkeit, sie sich vorlesen zu lassen, sind deshalb für den VdK ein Muss. Wichtig ist auch, dass die Medikationspläne schnell eingebunden werden. Nur damit lässt sich eine Über-, Unter- und Fehlversorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln endlich vermeiden."
Ino Kohlmann
Schlagworte Presse-Statement | Presse-Info | Inklusion | Patientendaten-Schutz-Gesetz | elektronische Patientenakte
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