Springen Sie direkt:
17.06.2020 – Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Intensivpflege ist am heutigen Mittwoch, den 17. Juni, erneut Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Noch immer schränkt der Entwurf das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung ein, die auf Intensivpflege angewiesen sind. Nicht sie, sondern die Medizinischen Dienste der Krankenkassen sollen entscheiden, ob Betroffene zuhause oder in einer Einrichtung versorgt werden. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Es kann nicht sein, dass die Medizinischen Dienste, also letztendlich die Krankenkassen, entscheiden, wo Intensivpflegepatientinnen und -patienten versorgt werden. Wir müssen aufhören, diese Menschen zu entmündigen. Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie zuhause in ihrer vertrauten Umgebung mit ihren Familien und Freunden leben wollen. Niemand darf gegen seinen Willen in eine stationäre Einrichtung eingewiesen werden. Das muss endlich raus aus dem Gesetzentwurf.“
Die stationäre Versorgung von Intensivpflegepatientinnen und -patienten ist kostengünstiger als ihre Versorgung zuhause. Verena Bentele weiter:
„Das Wohl der Intensivpflegepatientinnen und -patienten muss entscheiden. Es darf keinesfalls darum gehen, Kosten einzusparen. Wir befürchten aber, dass finanzielle Interessen der Krankenkassen den Ausschlag geben könnten. Der Medizinische Dienst ist beileibe kein unabhängiges Organ.“
Neben dem Recht auf Selbstbestimmung fordert der VdK auch, dass auf die Betroffenen keine höheren Kosten zukommen dürfen. Das Arbeitgebermodell mit Pflege- und Assistenzkräften muss weiter bestehen bleiben.
Schätzungen zufolge sind bundesweit 25.000 Intensivpflegepatienten beatmungspflichtig.
VdK-Stellungnahme zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (iPReG)
Schlagworte Presse-Statement | Intensivpflege
Ansprechpartner für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des VdK Bayern:
Ältere Pressemeldungen des VdK Bayern:
Pressemitteilungen des VdK Deutschland:
www.vdk.de/de889
Dieses Element enthält Daten von Twitter. Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser Inhalt angezeigt wird.
Unser Service für Journalisten: Melden Sie sich zu unserem Presse-Newsletter an und verpassen Sie keine Meldung mehr rund um den Sozialverband VdK Bayern. Hier geht's zur Anmeldung:
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bayern/pages/presse/pressemitteilungen_archiv/presse-statement/79805/intensivpflege_gesetzentwurf_beschneidet_selbstbestimmung":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.