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29.04.2020 – Die Bundesregierung will das Kurzarbeitergeld in Etappen anheben. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Vormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf, dem der Bundestag und der Bundesrat noch zustimmen müssen. Der Sozialverband VdK begrüßt die Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld, hält sie aber für nicht ausreichend. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu:
„Wir bleiben dabei: Das Kurzarbeitergeld muss rauf auf 80 Prozent. Eine Anhebung erst ab dem siebten Monat Kurzarbeit ist zu spät. Die betroffenen Beschäftigten brauchen eine schnelle Erhöhung, um die finanziellen Herausforderungen der Krise stemmen zu können. Leider steht im Sozialschutzpaket-II nichts zu der verschärften sozialen Situation von Rentnerinnen und Rentnern. Menschen mit kleiner Rente und Leute, die Grundsicherung erhalten, werden mit keiner Silbe erwähnt. Wenn Ältere von ihrer Rente nicht leben können, sind sie auf zusätzliche Minijobs angewiesen. Da viele solche Jobs in der Krise nun wegfallen, greift für die Rentner auch keine Kurzarbeiterregelung oder Selbstständigen-Hilfe. Auch fehlt es in der Krise an unterstützenden Diensten, wie zum Beispiel die Tafeln. Deshalb bleibt den meisten gerade nur die Grundsicherung, die deckt aber nicht die erhöhten Lebenshaltungskosten. Der VdK fordert deshalb schnelle Hilfe für die Menschen, die von Armut betroffen sind."
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