27. April 2023
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VdK-Studie: Grauzone in der Nächstenpflege

Rechtssicherheit für 24-Stunden-Betreuerinnen unzureichend

  • VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Betreuungskräfte benötigen endlich Rechtssicherheit.“
  • VdK-Studienergebnisse: 80 Prozent der betroffenen Familien sind mit der Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer zufrieden
Symbolfoto: Angehörige oder Pflegekraft beugt sich über einen Senior im Rollstuhl
© imago/Westend61

„Wir brauchen dringend gute Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Pflege. Diese darf nicht weiter in einer Grauzone stattfinden“, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele zur Legalisierung von sogenannten 24-Stunden-Betreuungskräften, die Pflegebedürftige in deren eigenen vier Wänden betreuen. „Die Betroffenen und ihre Familien, aber auch die Betreuungskräfte benötigen endlich Rechtssicherheit und gute Regelungen für eine zuverlässige Betreuung zu Hause.“
In mindestens 221.000 Familien in Deutschland wird die häusliche Pflege durch – meist osteuropäische – Betreuungskräfte geleistet, das zeigen Ergebnisse der großen VdK-Studie, die die Hochschule Osnabrück auf Basis einer Online-Befragung zum Thema häusliche Pflege im Herbst 2021 durchgeführt hat. Die Beteiligung von mehr als 54.000 VdK-Mitgliedern zeigt, dass das Thema viele Menschen sehr umtreibt. Das Thema 24-Stunden-Pflege wurde damit das erste Mal in einer empirischen Studie in diesem Umfang untersucht.

Die Ergebnisse zeigen: Die Zufriedenheitsquote bei den Pflegebedürftigen und ihren Familien mit den 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuern liegt bei über 80 Prozent.

Die Betreuungskräfte werden vor allem dann eingesetzt, wenn höhere Pflegegrade wie 4 oder 5 vorliegen. Der nächtliche Unterstützungsbedarf und eine starke Desorientierung bei den Pflegebedürftigen, etwa wegen einer Demenzerkrankung, sind dann besonders hoch.

„Familien, für die die 24-Stunden-Kraft die beste Betreuungsmöglichkeit darstellt, haben keinerlei Rechtssicherheit“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Weder gibt es verlässliche Regelungen im Aufenthalts-, noch im Arbeitsrecht.“
Der Sozialverband VdK fordert daher, dass ein Arbeitszeitgesetz, das schon für SOS-Kinderdorfmütter angepasst wurde, auch auf die 24-Stunden-Betreuungskräften erweitert wird. So soll eine beständige Betreuung für Pflegebedürftige gewährleistet und Überstunden der Betreuerinnen vermieden werden.

Nach Auffassung von Branchenkennern sind die Beschäftigungsverhältnisse sehr unterschiedlich geregelt und wegen der tatsächlichen Arbeitsbedingungen häufig nicht mit deutschem Recht vereinbar. Die vertraglichen Regelungen überfordern häufig die Pflegehaushalte. Um eine solche Betreuungskraft bei sich zu beschäftigen, müssen die betroffenen Familien meistens Kost und Logis stellen, hinzukommen die Lohnkosten für die Kraft sowie unter Umständen Vermittlungsgebühren an die Agentur.

Der Sozialverband VdK fordert eine verpflichtende Registrierung aller Vermittlungsagenturen und die Einführung von Qualitätsstandards für deren Arbeit, um Transparenz und Verlässlichkeit für Pflegehaushalte und Betreuungspersonen zu gewährleisten.

VdK Deutschland

Schlagworte VdK Deutschland | Nächstenpflege | pflegende Angehörige

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