19. April 2023
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VdK-Präsidentin: „Grundförderung mit der Gießkanne ist ungerecht“

  • 100-Prozent-Förderung für sozial benachteiligte Gruppen ist ein Muss
  • Für pflegebedürftige Menschen ist der Beschluss eine Zumutung
Das Bild zeigt Verena Bentele
© VdK / Susie Knoll

Die Koalition hat im Kabinett das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Der Kabinettsbeschluss ist sozial unverträglich. Eine Grundförderung mit der Gießkanne ist ungerecht und nicht ausgewogen. Millionäre, die ihren Pool oder die Sauna heizen, dürfen nicht die gleiche Hilfe bei der Umrüstung der Heizung bekommen wie Pflegefachkräfte, Rentner oder Arbeiter mit kleinem Geldbeutel. Klimaschutz liegt uns am Herzen, aber er darf nicht auf Kosten von Familien mit kleinem Einkommen, Rentnern und Pflegehaushalten gehen. Diese Menschen brauchen eine für ihre Situation passende Finanzierung und Förderung. Das ist ein Muss, kein Kann!

Der geplante Klimabonus 2 muss gezielt Geringverdiener, arme Rentner, Familien mit wenig Geld und Pflegehaushalte berücksichtigen. Damit sie gerecht ist, muss sich die Förderung nach dem Einkommen richten und bis zu 100 Prozent betragen. 50 Prozent sind für Menschen ohne Rücklagen ein Tropfen auf den heißen Stein.

Für pflegebedürftige Menschen ist der Beschluss eine Zumutung. Für sie muss es Ausnahmeregelungen geben. Ihre Situation ist schon herausfordernd genug. Wie soll unter einem Pflegebett noch die Fußbodenheizung für die Wärmepumpe installiert werden?“

VdK Deutschland

Schlagworte Heizungtausch | Gebäudeenergiegesetz | Kabinettsbeschluss | Wärmepumpe

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