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Präsidentin Verena Bentele: „Ungleichbehandlung bei den Familienleistungen beenden“
VdK fordert Einführung der lang versprochenen Kindergrundsicherung
Zum weiter andauernden Streit um die Kindergrundsicherung erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die Ungleichbehandlung bei den Familienleistungen muss endlich ein Ende haben. Kinder sind dem Staat unterschiedlich viel wert, je nach Einkommen der Eltern. Das ist nicht hinnehmbar! Die ungleiche und ungerechte Verteilung der Gelder lässt sich ganz konkret belegen. Es gibt viele Familien, teils alleinerziehend, in denen die Eltern hart arbeiten und die gerade so über die Runden kommen. Sie erhalten aber lediglich das Kindergeld in Höhe von 250 Euro – sie kriegen keinen Kinderzuschlag, beziehen kein Bürgergeld. Demgegenüber profitieren Eltern mit hohen und sehr hohen Einkommen von den Kinderfreibeträgen im Steuerrecht. Die maximale steuerliche Entlastung beträgt durch die Freibeträge bis zu 354 Euro monatlich pro Kind. Derzeit werden also Kinder aus reichen Familien mit bis zu 104 Euro stärker staatlich unterstützt als Kinder aus ärmeren Familien.
Hinzu kommt: Steuerfreibeträge müssen nicht beantragt werden. Das bedeutet, dass nahezu alle reichen Familien automatisch davon profitieren. Ärmere Familien müssen sich hingegen mit der Beantragung von Unterstützungsleistungen herumschlagen. Der Kinderzuschlag ist beispielsweise eine sehr bürokratische Leistung und muss alle sechs Monate aufs Neue beantragt werden. Wir wissen, dass diese Leistung nicht bei den Familien ankommt, nur rund ein Drittel der Anspruchsberechtigten bezieht den Kinderzuschlag. Es wird also den Menschen, die die Leistungen wirklich dringend benötigen, sehr schwer gemacht.
Um diese Ungerechtigkeit zu beenden, brauchen wir dringend die lang versprochene Kindergrundsicherung. Damit diese gerecht ist, sollte die individuelle Höhe der Kindergrundsicherung abhängig vom Einkommen der Eltern sein und möglichst vollautomatisiert ausgezahlt werden.“
VdK Deutschland
Schlagworte Kindergrundsicherung | Kinderarmut | Familienleistungen
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