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Berlin/Kassel. Ob durch Unfall, Behinderung oder Krankheit – Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann in Deutschland beziehen, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist. Der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) führen dazu gemeinsam Musterverfahren, die am Donnerstag, den 10. November, beim Bundessozialgericht in Kassel zur Entscheidung anstehen.
Es geht dabei um Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 in Rente gegangen sind. Zum 1. Januar 2019 hatte die Rentenversicherung die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente erhöht. Allerdings gingen bei dieser Erhöhung mehr als 1,8 Millionen Menschen, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente bezogen, leer aus.
Ungerecht und nicht nachvollziehbar, befanden der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland und reichten Klagen ein.
In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und –rentner, deren EM-Beginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31.12.2018 lag, Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 bzw. 7,5 Prozent.
Nach Ansicht des VdK und des SoVD sind diese Zuschläge zu niedrig und sollten doppelt so hoch sein – nur dann würde eine echte Gleichbehandlung hergestellt. Außerdem werden diese Zuschläge erst zum Juli 2024 eingeführt und damit viel zu spät umgesetzt. Von daher hielten beide Verbände an ihren Klagen fest.
Verena Bentele, Präsidentin des VdK erklärt dazu: „Aus unserer Sicht besteht noch immer eine erhebliche Ungleichbehandlung zwischen denjenigen Personen, die seit Januar 2019 Erwerbsminderungsrente beziehen und denen, die schon länger auf diese Rente angewiesen sind. Rentnerinnen und Rentner, die vor 2019 bereits erwerbsgemindert waren, sind noch immer schlechter gestellt, sie profitieren nicht ausreichend von den Nachbesserungen. Für viele dieser Personen ist die Rente die einzige Einnahmequelle, sie haben daher ständig existenzielle Sorgen. Wir sehen in der derzeitigen Gesetzgebung einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Die bestehende Ungleichbehandlung wird von uns nicht einfach hingenommen."
Bereits in den vergangenen Jahren waren Bestandsrentnerinnen und -rentner bei Rentenerhöhungen mehrfach leer ausgegangen. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD dazu: „Mit der Klage erhoffen wir uns, dass auch diese zukünftig bei gesetzlichen Verbesserungen berücksichtigt werden und davon genauso profitieren, wie neu in die Erwerbsminderungsrente kommende Menschen. Wir hoffen daher, dass auch das Bundessozialgericht diese Einschätzung teilt und zu unseren Gunsten entscheidet. Sonst sind wir allerdings auch bereit, dies gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.“
Die Musterverfahren werden am 10. November beim Bundessozialgericht in Kassel entschieden. 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner dürfen dadurch auf höhere Renten hoffen, wenn das Gericht die verfassungsrechtlichen Bedenken vom VdK und SoVD teilt.
VdK Deutschland
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Erwerbsminderungsrente
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