7. November 2022
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Sozialverband VdK fordert verpflichtende Seniorenmitbestimmung in Bayern

Mascher: „Teilhabe Älterer muss gesetzlich gefördert werden“

Kommunale Seniorenpolitik ist ein Kernstück der Daseinsvorsorge für die ältere Generation. Die Teilhabe älterer Bürgerinnen und Bürger muss gesetzlich gefördert werden. Daher begrüßt der Sozialverband VdK Bayern anlässlich der 1. Lesung im Landtag grundsätzlich, dass ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg gebracht wird. Enttäuschend ist, dass es im Großen und Ganzen eine gut gemeinte Absichtserklärung mit wenig Verpflichtungen geben soll“, erklärt VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher.

Das Bild zeigt VdK-Ehrenpräsidentin Ulrike Mascher.
Ulrike Mascher | © Heidi Scherm

Konkret kritisiert Mascher, dass im Gesetz keine Verpflichtung zur Einrichtung von Seniorenvertretungen festgelegt wird: „Das ist keinerlei Fortschritt zum bisherigen Status. Es liegt weiterhin im Belieben der örtlichen kommunalen Entscheider, ob und wie sich zum Engagement bereite Personen, für die Interessen älterer Menschen einsetzen können.

Der VdK fordert, dass in Gemeinden ab 5000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtend eine Seniorenvertretung eingerichtet werden muss.“ Derzeit haben von 2127 bayerischen Gemeinden, Städten und Märkten gerade einmal 346 einen Seniorenbeirat. Das neue Gesetz werde diese Zahl nicht signifikant erhöhen, fürchtet Mascher: „Die Staatsregierung vergibt eine wichtige Chance für eine zukunftsfeste regionale Entwicklung. Denn gerade der ländliche bayerische Raum wird nach den Bevölkerungsprognosen schon bald stark von der Alterung der Bevölkerung betroffen sein. Seniorenvertretungen sind hier besonders wichtig für die strukturelle Stabilität vor Ort“, so Mascher.

Als „unverständlichen Handwerksfehler“ bezeichnet Mascher, dass der Personenkreis für Seniorenvertretungen bisher nicht festgelegt wurde. „Es sollte angesichts der sehr konkreten Aufgabe als Interessenvertretung der älteren Generation standardmäßig ein Mindestalter von 60 Jahren für diese Gremien festgelegt werden“, fordert sie. Zudem soll es nach Meinung des VdK nicht dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen überlassen bleiben, bei welchen Fragen die Seniorenvertretung beteiligt werden muss und in welchem Umfang die Unterstützung für Seniorenvertretungen gewährt wird.

Seniorenpolitisches Engagement braucht einen verlässlichen Rahmen, um erfolgreich zu sein. Es muss Mindeststandards für Räume und Sachmittel geben und Mindestsätze für persönliche Aufwandskosten. Wenn es von wechselnder Haushaltslage oder gar von einzelnen Personen in kommunaler Verantwortung abhängt, wie Seniorenvertreterinnen und -vertreter arbeiten können, ist das ganze Projekt Seniorenvertretung ein Scheitern mit Ansage“, warnt Mascher.

VdK Bayern

Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Seniorenmitwirkungsgesetz | Seniorenvertretung

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