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Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde gestern der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes behandelt. Der Sozialverband VdK war als Sachverständiger zur Anhörung geladen. Der Gesetzentwurf enthält ein Verbot der sogenannten Ex-Post-Triage.
Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Das ausdrückliche Verbot einer Ex-Post-Triage muss unbedingt im Gesetz bleiben. Wenn die Behandlung begonnen wurde, müssen Patientinnen und Patienten und deren Angehörige darauf vertrauen können, dass alles medizinisch Notwendige getan wird, um das Leben zu retten. Alles andere wäre ethisch nicht vertretbar und ein riesiges Einfallstor für die Benachteiligung insbesondere behinderter, vorerkrankter und älterer Menschen.
Es widerspräche auch dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber, endlich eine Regelung zu treffen, die einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung wegen Behinderung bewirkt.
Wenn nun Ärzteverbände im Rahmen der Anhörung fordern, das Verbot der Ex-Post-Triage wieder aus dem Gesetzentwurf zu streichen, dann wirkt das auf Patientinnen und Patienten alles andere als vertrauensbildend. Falls beim Gesetzesentwurf noch etwas geändert werden sollte, dann empfehlen wir die Einführung einer Meldepflicht in Verbindung mit einer Evaluation. Sollte es jemals zu Triage-Entscheidungen in deutschen Kliniken kommen, was mit allen Mitteln verhindert werden muss, könnte dadurch erfasst werden, welche Patienten mit welchen Merkmalen nicht auf der Intensivstation versorgt werden. Dann muss der Gesetzgeber nachbessern.
Im Gesundheitswesen erleben gerade Menschen mit Behinderung sehr häufig Diskriminierung. Daher brauchen wir auch dringend Vorgaben für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Fachkräften, damit es nicht mehr dazu kommt.“
VdK Deutschland
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Ex-Post-Triage | Triage | Infektionsschutzgesetz
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