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Die Gaskommission hat in einem Zwischenbericht vorgeschlagen, dass die Bundesregierung im Dezember einmalig die jeweilige Abschlagszahlung der Gas- und Fernwärmekunden übernimmt und dass ab dem Frühjahr 2023 eine Gaspreisbremse in Kraft tritt, um Privathaushalte angesichts der hohen Energiekosten zu entlasten. Für einkommensschwache Haushalte soll es einen Hilfsfonds geben. Ende Oktober folgt der Endbericht, der auch Lösungen für andere Wärmeträger, wie zum Beispiel Heizöl, enthalten soll. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Mit der angekündigten Gaspreisbremse ab dem Frühjahr wird Heizen immer noch doppelt so teuer sein wie im Vorjahr. Das ist immerhin eine erhebliche Verbesserung bei den derzeitigen Gaspreisen. Wichtig ist weiterhin, dass ein Härtefallfonds für Menschen mit kleinen Einkommen und Renten, die sich ihre Heizung nicht mehr leisten können, noch in diesem Jahr eingeführt wird.
Die Gaspreisbremse greift ab dem Frühjahr allerdings zu spät. Bis dahin werden Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen und Pflegebedürftige in ihren kalten Wohnungen sitzen und frieren. Es müssen jetzt die Voraussetzungen für den nächsten Winter geschaffen werden, dass diejenigen, die schon in den letzten Jahren gespart und jetzt keinen Spielraum beim Sparen haben, mit einem Mindestkontingent geschützt werden.“
VdK Deutschland
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Gaspreisbremse | Hilfsfonds | Härtefallfonds | Energiekosten
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