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Heute wird im Bundestag das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beraten. Durch verschiedene Maßnahmen soll die Finanzierungslücke in Höhe von geschätzt 17 Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass der GKV-Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte steigen könnte. Dieser Zusatzbeitrag wird zur Hälfte von den Versicherten getragen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu:
„Wir lehnen den Gesetzentwurf ab – so wie viele andere übrigens auch, etwa der Bundesrat und die Kassen selbst. Er verbessert die Finanzlage der Krankenkassen nicht dauerhaft. Vor allem darf es keine Erhöhung der Beiträge für die Versicherten geben, sie wäre zum jetzigen Zeitpunkt ein besonders fatales Signal. Gerade Menschen mit kleinen Einkommen leiden sehr stark unter der hohen Inflation und den immer weiter steigenden Energiepreisen. Durch die lange Corona-Pandemie sind viele bereits in große finanzielle Not geraten. Ein höherer Beitrag zur Krankenversicherung, der im kommenden Jahr noch oben drauf kommen könnte, ist schlicht unzumutbar. Die Menschen machen sich jeden Tag große Sorgen, wie sie ihre Wohnung heizen sollen, wie sie Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs noch zahlen können. Sie können keine weiteren Belastungen mehr schultern.
Abgesehen davon hält der VdK die Erhöhung für keine geeignete Lösung. Die Bundesregierung muss erst andere dauerhafte Mittel ergreifen. Es ist dringend notwendig, dass der Bund gesellschaftspolitische Leistungen der GKV direkt aus Steuermitteln bezahlt. Dazu gehören etwa die Familienversicherung, das Mutterschaftsgeld oder Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II. Außerdem muss endlich die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. So könnte das Finanzloch in der GKV gestopft werden, ohne dass die Versicherten stärker belastet werden.“
VdK Deutschland
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | GKV-Finanzstabilisierungsgesetz | Krankenkassen | Finanzlage der Krankenkassen | Inflation | Energiepreise | Familienversicherung | Mutterschaftsgeld | Arbeitslosengeld II | Beitragsbemessungsgrenze anheben | Beitragserhöhung
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