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Der 1. September ist Stichtag für die Tariftreueregelung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen ambulante Pflegedienste und Pflegeheime nur noch einen Versorgungsvertrag erhalten, wenn sie ihren Mitarbeitern einen Tariflohn bezahlen oder ein regionalübliches Entgelt. Der VdK Deutschland kritisiert, dass viele Träger von Einrichtungen und Dienste-Anbieter die dadurch entstehenden Kosten an die Pflegebedürftigen weiterreichen und diese zusätzlich belasten. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Der 1. September wird zum Doomsday für Pflegebedürftige. Denn die Preissteigerungen für Pflegeleistungen sind immens, sie liegen bei 30 bis 40 Prozent. Hinzu kommen Erhöhungen für die steigenden Energiekosten. Von Mitgliedern, die uns Abrechnungen für den Pflegedienst oder einen Heimplatz schicken, wissen wir, dass manche bis zu 5000 Euro aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Für die meisten ist das unmöglich. Die Politik hat es versäumt, die tarifliche Bezahlung von Pflegekräften – die wir natürlich begrüßen – auch vernünftig gegen zu finanzieren. Deshalb werden nun Pflegebedürftige zur Kasse gebeten. Für viele bleibt da nur der Gang zum Sozialamt. Wir befürchten zudem, dass viele zuhause Gepflegte auf Leistungen verzichten und dadurch unterversorgt sind. Die Pflegeversicherung muss daher endlich alle Pflegeleistungen übernehmen. Auch das Pflegegeld muss dringend angepasst werden. Pflege darf nicht länger arm machen und muss endlich zur Chefsache werden!“
VdK Deutschland
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Tariftreueregelung | Pflegebedürftige | Preissteigerungen für Pflegeleistungen | Pflegegeld
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