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„Bayern braucht ein Bildungszeitgesetz“, sagt Ulrike Mascher, Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern. „Für Ehrenamtliche wäre das eine besonders zielgenaue staatliche Unterstützung für ihr Engagement.“ Damit widerspricht sie Sozialministerin Ulrike Scharf. Diese hat ein solches Gesetz, das Erwerbstätigen in Bayern Möglichkeiten zur Weiterbildung in Form von „Bildungsurlaubstagen“ ermöglichen würde, in einer Pressemitteilung als „wirkungslos“ abgelehnt.
Momentan müssen berufstätige Bürgerinnen und Bürger in Bayern, die sich grundlegende Kenntnisse für ein Ehrenamt aneignen wollen, auf ihre regulären Urlaubstage zurückgreifen, um Seminare und Fortbildungen zu besuchen. „Wer Verantwortung in einem Vereinsvorstand, als Kassiererin oder als Schriftführer übernehmen will, braucht umfangreiches Wissen. Gerade jüngeren Menschen müssen Anreize geboten werden, sich in diese Tätigkeiten hineinzuschaffen. Wenn die Staatsregierung das vielfältige Vereinsleben in Bayern erhalten und fördern will, ist die Bildungszeit ein notwendiger Baustein“, so Mascher.
Der Sozialverband VdK Bayern ist Teil des Bündnisses „Bildungsfreistellungszeit für Beschäftigte in Bayern“. Zusammen mit 23 weiteren Organisationen fordert das Bündnis eine gesetzliche Regelung zur bezahlten Bildungsfreistellung für alle Erwerbstätigen für mindestens zehn Tage in zwei Jahren. Außer Sachsen und Bayern gewähren alle Bundesländer Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung.
„Die Förderung des Ehrenamts ist in Bayern sogar als Staatsziel in der Verfassung verankert. Ein Bildungszeitgesetz würde dies glaubhaft belegen“, appelliert Mascher an die Staatsregierung.
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Bildungsurlaub | Ehrenamt | Bildungsfreistellung | Bildungsfreistellungsgesetz
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