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Ab Oktober sollen die Länder bundesweit eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flugzeug verhängen dürfen. Neu hinzu kommt die Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das sieht der aktuelle Entwurf zum Infektionsschutzgesetz vor. Dazu nimmt VdK-Präsidentin Verena Bentele wie folgt Stellung:
„Der Schutz der Pflegebedürftigen und chronisch Kranken muss an oberster Stelle stehen. Der VdK begrüßt daher, dass es eine Masken- und Testpflicht zum Schutz der Schwächsten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geben soll. Hier muss allerdings sichergestellt werden, dass auch genügend kostenfreie Tests zur Verfügung stehen, entweder in der Einrichtung selbst oder als Bürgertest.“
VdK Deutschland
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Masken- und Testpflicht | Corona
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