1. Mai 2022
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VdK-Präsidentin: „Minijobs zementieren Armut und dürfen nicht ausgeweitet werden“

  • Minijobs sind Armutsfalle und nicht krisensicher
  • VdK fordert, mehr Beschäftigte in reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen
Symbolfoto: Buchstaben bilden das Wort
© derateru/pixelio.de

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele die geplante Ausweitung von Minijobs. Die Geringfügigkeitsgrenze soll von 450 auf 520 Euro angehoben werden. Das entspricht einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Natürlich muss der Mindestlohn auch bei Minijobs gelten. Aber Minijobs führen selten zu einer gut bezahlten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Sie zementieren Armut, statt sie aufzulösen. Gerade für Frauen sind sie eine echte Armutsfalle: Wer sein Leben lang nur auf Minijob-Basis in Teilzeit arbeitet, wird in der Regel schlecht bezahlt. Im Alter erwartet sie oft eine kleine Rente oder der Gang zum Sozialamt, um Grundsicherung zu beantragen. Für ein gutes Einkommen und eine gute Rente im Alter braucht es fair bezahlte, sozialversicherungspflichtige Arbeit.

Minijobs sind nicht arbeitslosenversicherungspflichtig, sodass die Betroffenen kein Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I erhalten. In Krisenzeiten sind Minijobber daher die großen Verlierer, wie die Corona-Pandemie gezeigt hat. Auch wichtige Arbeitnehmerrechte, wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub, werden vielen Minijobbern versagt. Der VdK fordert daher: Minijobs eindämmen statt ausweiten! Mehr Beschäftigte in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit bringen.“

VdK Deutschland

Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Armutsfalle | Mini-Jobs | Mindestlohn

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