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„Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen brauchen zuverlässige finanzielle Unterstützung für ihre Teilhabe in allen Lebensbereichen“, erklärt VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher. Deshalb unterstützt der Sozialverband VdK Bayern eine Resolution des Netzwerks Hörbehinderung (NHB) zur Einführung eines bayerischen Gehörlosengeldes analog zum bayerischen Blindengeld. Zusammen mit einem breiten Bündnis von Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen setzt sich der VdK für die etwa 15.000 Betroffenen in Bayern ein.
In sieben Bundesländern wird derzeit Gehörlosengeld auf Antrag ausbezahlt, zuletzt hat Hessen dieses eingeführt. Gespräche des NHB mit der CSU-Fraktion brachten bislang keine Einigung. Die Resolution soll Druck auf die Politik aufbauen. „Die Staatsregierung ist in der Pflicht, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen. Das Gehörlosengeld ist ein wichtiger Baustein dafür“, sagt Ulrike Mascher.
Behinderungsbedingt entstehen gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen im Alltag hohe Kosten, die bisher von keinem Kostenträger übernommen werden. So muss ein gehörloser Elternteil mit 170 Euro für zwei Stunden plus Fahrtkosten rechnen, um mit einem Gebärdensprachdolmetscher einen Elternabend besuchen zu können. Auch für Fahrschule, Behördengänge, ehrenamtliche Tätigkeiten und vieles andere mehr müssen die Dolmetscherkosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Hinzu kommen Zuzahlungen, Anschaffungs- und Reparaturkosten für technische Hilfsmittel. Die Mehraufwendungen belaufen sich nach einer Umfrage des NHB insgesamt auf zwischen 380 und 500 Euro pro Monat.
Die Resolution zur Einführung eines Gehörlosengeldes in Bayern kann unter folgendem Link unterzeichnet werden:
https://www.nh-bayern.de/news/resolution-gehoerlosengeld-in-bayern-endlich-umsetzen
Resolution zur Einführung eines Gehörlosengeldes in Bayern zum Download:
VdK Bayern
Schlagworte Gehörlosengeld | Blindengeld | Netzwerk Hörbehinderung | Resolution | Gebärdensprachdolmetscher | technische Hilfsmittel
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