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Am 19. März laufen bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen aus. Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sieht dann eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nah- und Fernverkehr vor sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Die Länder können aber eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen und bis dahin noch viele der bisherigen Regeln verlängern. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Der VdK warnt eindringlich vor einer zu frühen Aufhebung von Corona-Schutzmaßnahmen. Ein Wegfall der Maskenpflicht in Geschäften, im Nahverkehr oder in öffentlich zugänglichen Räumen erhöht für Risikogruppen wie Menschen mit Behinderung, einer chronischen Krankheit, aber auch altersbedingt Geschwächten die Gefahr einer Ansteckung. Aufgrund der berechtigten Angst vor Ansteckung drohen sie wieder vom öffentlichen Leben ausgeschlossen zu werden. Denn der Selbstschutz erreicht schnell seine Grenzen, in einer Pandemie sind vor allem die Risikogruppen auf Maßnahmen mit breiter Wirkung angewiesen. Wir fordern daher die Überprüfung der geplanten Lockerungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, auch weil die 7-Tages-Inzidenz aktuell nicht mehr sinkt, sondern offenbar aufgrund der Verbreitung der Omikron-Untervariante BA.2 wieder steigt. Im Zweifel sind die Schutzmaßnahmen daher beizubehalten.“
VdK Deutschland
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Corona | Infektionsschutzgesetz
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