3. Dezember 2021
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VdK fordert bessere Informationen zur Barrierefreiheit in Arztpraxen

  • VdK-Präsidentin Bentele „In Corona-Zeiten ist das für Menschen mit Behinderungen unverzichtbar“
  • Kategorien im Richtlinienentwurf der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind nicht aussagekräftig
Symbolfoto: Eine Frau im Rollstuhl am Fuß einer unüberwindbaren Treppe

Zum Welttag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember kritisiert der Sozialverband VdK, dass Menschen mit einer Behinderung noch immer keine verlässlichen Auskünfte zur Barrierefreiheit in Arztpraxen erhalten. „Nur etwa jede dritte Arztpraxis ist barrierefrei. Deshalb brauchen Menschen mit Behinderung genaue Informationen, etwa zum Zugang, zur Einrichtung oder auch dazu, wie die Praxis mit den Patienten kommuniziert. Fehlen diese Informationen, kann das zum Beispiel Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Lernschwierigkeiten von der gesundheitlichen Versorgung ausschließen. Gerade jetzt in Corona-Zeiten ist das besonders gefährlich“, befürchtet VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat einen neuen Richtlinienentwurf vorgelegt, der zum 1. Januar 2022 in Kraft treten soll. Darin bestimmt sie, welche Auskünfte die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen erheben und bereitstellen müssen. „Es ist ein richtiger Schritt, dass die KBV nun eine bundesweite Vorgabe entwickelt hat. Aber Kategorien wie ‚mit Gehhilfe weitgehend zugänglich‘ oder ‚für Rollstuhlfahrer zugänglich‘ sind nicht aussagekräftig. Das wirft uns 30 Jahre zurück, als wir noch von behindertenfreundlich oder behindertengerecht gesprochen haben“, stellt Bentele fest. Der VdK fordert, dass den Patientinnen und Patienten statt der verwendeten Kategorien konkrete Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Der VdK findet es bedauerlich, dass die KBV die Belange von kognitiv beeinträchtigten Menschen noch nicht in ihrem Richtlinienentwurf berücksichtigt hat. „Leider hat die KBV bei dieser Überarbeitung die Chance verpasst, auch auf die Bedürfnisse von kognitiv beeinträchtigten Menschen einzugehen. Da muss sie dringend nachbessern. Sie sollte die Betroffenen nicht zu lange warten lassen“, fordert Bentele. Der VdK drängt darauf, dass die KBV eine Frist festlegt, in der sie die Richtlinie hier wesentlich überarbeitet und ergänzt.

Ein wie bisher auf Selbstauskunft der Arztpraxen beruhendes System der Informationserhebung hält der VdK für ungeeignet. „Das Praxispersonal ist oft überfordert oder schätzt die Angaben nur vage“, sagt Bentele. Projekte wie „Plan B“ der Patienteninitiative Hamburg zeigen, dass es besser geht: Hier können Patientinnen und Patienten detaillierte Informationen abrufen oder Arztpraxen nach ihren individuellen Bedürfnissen suchen.

Die Bundesregierung muss endlich handeln, um Teilhabe zu garantieren. Der VdK fordert, dass alle privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, zu denen auch Gesundheitsdienstleistungen gehören, zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.

VdK Deutschland

Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Welttag der Menschen mit Behinderung | Barrierefreiheit in Arztpraxen

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