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Der VdK Deutschland fürchtet, dass nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte die häusliche Pflege nun gänzlich kippt: „Es droht das Armageddon der häuslichen Pflege“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der „Funke-Mediengruppe“. „Durch die Pflegereform, die morgen vom Bundesrat verabschiedet werden soll, bekommen zuhause Gepflegte unterm Strich weniger Pflegegeld. Die Entlastungspflege wird teurer und nun schafft das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil zur 24 Stunden Pflege Fakten für die häusliche Pflege. Rund-um-die-Uhr Pflege ist nur noch mit Mindestlohn legal. Für die allermeisten wird sie damit unbezahlbar. Das kommt davon, wenn Politik ein drängendes Problem jahrelang ausblendet. Das ist eine Bankrotterklärung für das ambulante Pflegesystem“, so Bentele weiter.
Das Bundesarbeitsgericht hatte am Donnerstag in einem Grundsatzurteil bestimmt, dass nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, Anspruch auf Mindestlohn haben. Der Mindestlohn gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die zumeist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter (5 AZR 505/20). Pflegefachleute und Gewerkschaften gehen von einigen Hunderttausend ausländischen Betreuungskräften für pflegebedürftige Menschen in deutschen Haushalten aus.
Bentele appellierte an die Mitglieder des Bundesrats nun wenigstens die Pflegereform am Freitag zu stoppen: „Der Bundesrat muss die Pflegebedürftigen und deren Angehörige vor dieser Reform schützen und sie an den Vermittlungsausschuss verweisen.“
Stimmt der Bundesrat der Pflegereform zu, hätten die Menschen, die ambulant versorgt werden, viel zu verlieren: „Durch den Preisverfall und die allgemeine Inflation bekommen sie immer weniger Pflege für ihr Geld. An der Höhe des Pflegegeldes hat sich seit 2017 nichts geändert. Die Pflegeleistungen sollen bis 2025 nicht angehoben werden, weil das Gesundheitsministerium das Geld dafür schon anderweitig ausgegeben hat. Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 hat von 2017 an bis zum Jahr 2025 insgesamt 86 Euro im Monat weniger im Portemonnaie. Jeder Cent fehlt ihm bei der Versorgung.“
Heike Vowinkel
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Pflege | häusliche Pflege | Pflegereform
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