Springen Sie direkt:
Der Bundestag beschließt am Donnerstag, 20. Mai das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es soll dafür sorgen, dass bestimmte Dienstleistungen und Produkte barrierefrei werden. VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Menschen mit Behinderungen können Computer, Mobiltelefone, E-Mail-Dienste, Online-Shops oder Fahrkartenautomaten oft nicht nutzen, weil sie nicht barrierefrei sind. Doch das ist eine Grundvoraussetzung für ein unabhängiges Leben. Diese Barrieren müssen endlich fallen.“
Der VdK begrüßt, dass nun doch die umfassende und bekannte Definition von Barrierefreiheit aufgenommen wurde. Das heißt, dass Produkte und Dienstleistungen nur dann als barrierefrei gelten, wenn Menschen mit Behinderungen sie – so wie jeder andere auch – nutzen können. Bentele: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist auch dem VdK zu verdanken, dass es endlich Konsequenzen haben soll, wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht barrierefrei sind. Hier sind die Marktüberwachungsbehörden gefragt, damit es weiter vorangeht.“
Aber das geplante Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllt bei weitem nicht die Erwartungen des VdK. Bentele: „Die bauliche Umwelt bleibt komplett außen vor. Was nutzt ein barrierefreier Fahrkartenautomat, der nur über Stufen zu erreichen ist? Treppen, enge Türen, kaputte oder nicht vorhandene Fahrstühle sind bittere Realität. Gerade in der Privatwirtschaft und bei Bestandsbauten gibt es einen enormen Nachholbedarf. Menschen mit Behinderungen stehen immer wieder vor Barrieren, die sie nicht überwinden können. Da muss endlich etwas geschehen.“
Bei vielen Webseiten, Apps, elektronischen Tickets oder interaktiven Selbstbedienungsterminals im öffentlichen Nahverkehr sieht es nicht besser aus. Dennoch werden diese Dienstleistungen ausgeklammert. Bentele: „Wer als Mensch mit Behinderung im Fern- und Regionalverkehr unterwegs ist, gerät in absurde Situationen. Die Teilstrecke im Fernverkehr gibt es am Ticketautomaten barrierefrei, Echtzeit-Reiseinformationen inklusive. Aber sobald man auf den Regionalverkehr umsteigt, gibt es Tickets oder wichtige Mitteilungen zu Störungen, Ausfällen und Verspätungen nicht mehr barrierefrei. Das versteht niemand.“
Nach Ansicht des VdK sind die Übergangsfristen ab 2025, die zum Beispiel bei Selbstbedienungsterminals 15 Jahre betragen, viel zu lang. Bentele: „Die Bundesregierung verkennt, dass Barrierefreiheit kein lästiges Übel ist. Sie kann auch einen Innovationsschub geben und ein Wettbewerbsvorteil sein. Doch mit derart langen Übergangsfristen kommen wir einer inklusiven Gesellschaft nur im Schneckentempo näher.“
VdK Deutschland
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ansprechpartner für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des VdK Bayern:
Ältere Pressemeldungen des VdK Bayern:
Unser Service für Journalistinnen und Journalisten: Melden Sie sich zu unserem Presse-Newsletter an und verpassen Sie keine Pressemitteilung mehr vom Sozialverband VdK Bayern.
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//bayern/pages/presse/pressemitteilungen_archiv/82258/vdk_barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_kann_nur_ein_erster_schritt_sein":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.