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Der VdK war am 16.04. bei der Anhörung zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz im Ausschuss für die Gesundheit. Dazu fordert Verena Bentele:
„Der Flickenteppich von unterschiedlichsten Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Besuchsverboten oder Ausgehverboten in Pflege- und Behinderteneinrichtungen muss mit dem Infektionsschutzgesetz ein Ende gesetzt werden haben. Keiner weiß mehr, wo was gilt. Uns liegen Berichte von Mitgliedern vor, die mitunter grotesk anmuten: Da werden Besuche nur einmal wöchentlich für eine Stunde ermöglicht oder der Besuch darf nur am Fenster stattfinden. Das treibt immer seltsamere Blüten und zeigt, dass es einer einheitlichen Gesetzgebung bedarf. Zudem berücksichtigen viele Länder in ihren Verordnungen gar nicht, dass 90 Prozent der Bewohner mittlerweile geimpft sind. Wir brauchen einen Öffnungsstufenplan mit qualifizierten Aussagen zu den AHA-Regeln, Maskenpflicht, Testungsstrategie. Ein Rumwursteln wie bisher darf es nicht mehr geben.“
Andreas Wallenborn
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Corona | Pflege
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