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Der VdK begrüßt eine Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe, das den geplanten Corona-Zuschuss von 150 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für den Monat Mai für zu gering und verfassungswidrig hält. Das Sozialgericht bekräftigt mit diesem Urteil eine zentrale Forderung des VdK nach einem monatlichen Krisenzuschlag auf die Grundsicherung in Höhe von 100 Euro. Das Gericht hat das Forderungspapier des VdK offensichtlich aufmerksam gelesen, denn es zitiert den VdK dazu auch.
VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger brauchen mehr als nur ein Trostpflaster. Mit der Verteilung von Almosen aus wahltaktischen Gründen ist ihnen nicht geholfen. Statt einer Einmalzahlung von 150 Euro ist ein monatlicher Aufschlag dringend notwendig. Erst damit können sie die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abfedern.“
Nur jene sollen den Corona-Zuschlag erhalten, die im Monat Mai als Grundsicherungsempfänger gemeldet sind. Für Bentele nicht nachvollziehbar: „Das ist willkürlich. Jeder, der in diesem entscheidenden Moment wegen einem zeitlich befristeten Einkommen keinen Anspruch hat, fällt durchs Raster. Das ist ungerecht. Gerade für die vielen Selbstständigen. Der VdK schlägt deshalb vor, den Zuschlag an alle zu zahlen, die im ersten Halbjahr 2021 Grundsicherung erhalten."
Andreas Wallenborn
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Corona-Zuschuss
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