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Am Donnerstag, 25. Februar 2021, berät der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion zur Doppelbesteuerung bei den Renten. VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Es ist gesetzlich verboten, wenn der Fiskus Rentnerinnen oder Rentner doppelt zur Kasse bittet. Das darf es auch nicht in Einzelfällen geben. Kompliziert wird es für diejenigen, die mutmaßlich doppelt Steuern gezahlt haben: Damit das Finanzamt die Doppelbesteuerung prüfen kann, müssen sie alle Steuerbescheide ihres ganzen Lebens vorlegen. Das ist eine Zumutung. Dieses Verfahren muss dringend vereinfacht werden. Es kann nicht sein, dass die Betroffenen nur über den Klageweg zu ihrem Recht kommen. Deshalb fordert der VdK, dass die Finanzverwaltung auf Antrag der Betroffenen prüft, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt.“
Aber die Politik muss auch besonders arme Rentner viel besser bei der Einkommenssteuer schützen: „Der Freibetrag muss rauf auf 12.600 Euro, damit die Steuerlast ihre Existenz nicht gefährdet“, sagt Bentele. Der VdK fordert auch, die Einkommenssteuererklärung für Rentner so zu vereinfachen, dass sie jeder 99-Jährige alleine ausfüllen kann.
Der VdK wartet ungeduldig auf das Urteil des Bundesfinanzhofes, das für das zweite Quartal 2021 angekündigt ist. Bentele: „Das Urteil wird hoffentlich dazu führen, dass die Politik die Besteuerung der Renten endlich einer grundlegenden Reform unterzieht. Rentnerinnen und Rentner brauchen dringend eine Entlastung.“
Sabine Grüneberg
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Doppelbesteuerung | Rente
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