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Am 1. Januar 2021 wurde die Grundrente eingeführt. Ob sie vom Grundrentenzuschlag profitieren, erfahren Rentnerinnen und Rentner frühestens Mitte des Jahres. Doch auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade der rentennahen Jahrgänge sollten über ihre möglichen späteren Ansprüche informiert werden, fordert der Sozialverband VdK Bayern. „Wir schlagen eine entsprechende Ergänzung in den Schreiben der Deutschen Rentenversicherung vor, die alle gesetzlich Versicherten regelmäßig erhalten“, sagt VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher.
Voraussetzung für den Erhalt des Grundrentenzuschlags sind mindestens 33 Jahre Rentenzeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Doch die meisten Menschen wissen nicht, wie viele Rentenjahre sie auf dem Konto der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben. In den Renteninformationen, die die DRV ihren Versicherten regelmäßig zukommen lässt, wird bisher nur die voraussichtliche Rentenhöhe für die Altersrente und die einer Erwerbsminderungsrente angegeben. „Angesichts der neuen Gesetzeslage sollten diese Schreiben künftig automatisch auch über die bisher erreichte Anzahl der Rentenversicherungsjahre und über einen möglichen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag informieren. Diese Zahlen liegen der Rentenversicherung ja für jeden einzelnen Versicherten vor“, sagt Mascher. Auch die ausführlichere Rentenauskunft, die bei der DRV angefordert werden kann, sollte um die Angabe zu den Grundrentenjahren und zur voraussichtlichen Zuschlagshöhe erweitert werden.
Eine solche Zusatzinfo wäre auch zum Vorteil der DRV, da damit Nachfragen vermieden werden. Für die Versicherten gibt es einen weiteren wichtigen Vorteil, so Mascher: „Gerade wer immer unterdurchschnittlich verdient hat, verliert leicht das Vertrauen in die Absicherung durch die gesetzliche Rente. Der Hinweis auf den Grundrentenanspruch könnte dazu beitragen, dass manch einer, dem noch Beitragszeiten fehlen, in seinem Job lieber nicht auf seine Rentenversicherungsbeiträge verzichtet. Derzeit geschieht das leider viel zu oft, vor allem in den gerade in Bayern weit verbreiteten prekären Arbeitsverhältnissen wie Minijobs.“
Um den Grundrentenzuschlag zu erhalten, ist kein eigener Antrag notwendig. Es muss sich jeder gedulden, bis die Post von der DRV ankommt. Trotzdem sollten nicht alle Betroffenen einfach nur abwarten. Denn mit dem Start der Grundrente Anfang 2021 ist auch eine neue Freibetragsregelung für Grundsicherung im Alter in Kraft getreten. Damit können für einige erheblich höhere Auszahlbeträge herauskommen. Dafür muss aber – anders als bei der Grundrente – ein Antrag gestellt werden. Mascher kritisiert: „Das wird nicht kommuniziert, so dass viele Betroffene Geld verlieren.“ Werden voraussichtlich 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht, haben Grundsicherungsberechtigte einen zusätzlichen Freibetrag, der je nach Rentenhöhe im Jahr 2021 zwischen 100 und 223 EUR liegt. Um hier Ansprüche zu sichern, die rückwirkend ausgezahlt werden, gilt jedoch das Datum des Antrags. Deshalb sollten Berechtigte hier so schnell wie möglich handeln und einen Antrag stellen, rät der VdK.
Dass die eigentlich gut gemeinte Grundrente durch manche bürokratischen Hindernisse schon jetzt in der Kritik steht, bedauert Mascher sehr. „Wir wollen unsere Mitglieder nicht im Regen stehen lassen. Wer Fragen zur Grundrente oder Grundsicherung hat, kann sich gerne an unsere Experten in den VdK-Kreisgeschäftsstellen wenden“, rät sie.
bsc
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | Grundrente | Grundrentenzuschlag
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