8. Januar 2021
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Kinderkrankentage-Aufstockung ist Aufruf zum Sozialbetrug.
Sozialverband VdK fordert vernünftige Lohnersatzleistung

VdK lehnt Bund-Länder-Entscheidung ab
Lohnausfall muss durch Steuergelder ausgeglichen werden

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hat die geplante Kinderkrankentage-Aufstockung kritisiert. Bentele betonte am Freitag in Berlin: „Anstatt eine vernünftige Lohnersatzleistung für Eltern auf den Weg zu bringen, sieht der Gesetzgeber vor, die Kinderkrankentage bei Betreuungsproblemen im Lockdown zu nutzen. Das lehnt der VdK ab. Leistungsvoraussetzung für das Kinderkrankentagegeld ist, dass das Kind krank ist. Corona-bedingte Betreuungsprobleme sind keine Krankheit. Mit diesem Beschluss werden nicht nur reihenweise Eltern unnötigerweise in Kinderarztpraxen geschickt, um Atteste zu organisieren. Dieser Beschluss kommt einem Aufruf zum Sozialversicherungsbetrug gleich.“

Bund und Länder hatten auf ihrem Treffen am Dienstag beschlossen, die Kinderkrankentage pro Elternteil in diesem Jahr von 10 auf 20 zu erhöhen. Für Alleinerziehende wurde eine Aufstockung von 20 auf 40 Arbeitstage pro Kind vereinbart. Das Kinderkrankentagegeld ist eine Lohnersatzleistung für den Krankheitsfall eines Kindes und wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Die Lohnersatzleistung für den Krankheitsfall eines Kindes liegt normalerweise bei 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts, die Höchstgrenze für das Kinderkrankentagegeld beträgt 112,88 Euro pro Tag.

Bentele unterstrich: „Man hätte damit rechnen können, dass es zu weiteren Schulausfällen und damit zu Betreuungsproblemen kommt. Es muss eine vernünftige und unbürokratische Lohnersatzleistung her. Eltern, die ihre Kinder im Lockdown zu Hause betreuen müssen, können nichts für die Situation und brauchen Planungssicherheit. Der Lohnausfall muss statt durch die Krankenkassen durch Steuergelder kompensiert werden.“

Schlagworte Presse-Info | Presse-Statement | Kinderkrankentage-Aufstockung | Lohnersatzleistung | Kinderkrankentagegeld

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