2. September 2020
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Krankenhauszukunftsgesetz im Kabinett

Bentele: „Eine Chance für Deutschlands Kliniken“
Länder müssen ihrer finanziellen Verantwortung gerecht werden

Mit drei Milliarden Euro will die Bundesregierung den Krankenhäusern unter die Arme greifen. Ein Investitionsprogramm des Bundes soll die Kliniken in Zeiten der Pandemie stärken und die Häuser auf den neuesten baulichen und digitalen Stand bringen. So steht es in einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der am heutigen Mittwoch, den 2. September, vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Grundsätzlich begrüßt der Sozialverband VdK das geplante Krankenhauszukunftsgesetz. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte:

„Es ist leider notwendig, dass der Bund handelt. An den Kliniken des Landes herrscht seit Jahren ein Investitionsstau, weil die Länder ihre Pflicht vernachlässigt haben, unsere Krankenhäuser fit zu machen für die Zukunft. Die Bundesmittel sind eine große Chance für unsere Kliniken. Nutzen wir sie nicht, riskieren wir die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems.“

Großer Nachholbedarf

Nachholbedarf besteht besonders im Bereich der Digitalisierung der Kliniken. Gleiches gilt für die Notfallversorgung: Nötig sind moderne Strukturen. Die integrierten Notfallzentren an den Krankenhäusern müssen gebaut werden, damit Patienten in Zukunft eine sichere Anlaufstelle haben, in der sie von Ärzten mit ausreichend Zeit versorgt werden. Mit Blick auf die Digitalisierung mahnt Verena Bentele eine umfassende Barrierefreiheit an:

„Wir müssen aufpassen, dass jetzt nicht die Patientinnen und Patienten auf der Strecke bleiben, für die das Internet nicht oder nur schwer nutzbar ist. Online-Patientenportale, die ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement ermöglichen sollen, müssen von Anfang an barrierefrei gestaltet werden. Die Nutzung muss freiwillig sein, die Strukturen vor Ort müssen vor allem für ältere Menschen in vollem Umfang erhalten bleiben.“

Finanzierung aus Steuermitteln

Auf Kritik beim VdK stößt der eingeschlagene Weg der Finanzierung des sogenannten Krankenhauszukunftsfonds. Für den VdK ist klar:

„Die Digitalisierung der Krankenhäuser ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle werden von der Modernisierung der Notaufnahmen und der großflächigen Digitalisierung der Krankenhäuser profitieren. Deshalb brauchen wir eine gerechte Finanzierung aus Steuermitteln, statt den Umweg über die Liquiditätsreserve der Gesetzlichen Krankenversicherung zu gehen.“

VdK-Stellungnahme Krankenhauszukunftsgesetz

Schlagworte Krankenhäuser | Krankenhauszukunftsgesetz

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