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Am 1. August tritt das neue Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Von einer Verpflichtung zu einer umfassenden Barrierefreiheit ist der Freistaat trotz der Neuregelungen noch meilenweit entfernt, kritisiert Ulrike Mascher, Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern. „Es ist enttäuschend, dass die im Anhörungsverfahren von den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung vorgebrachten Vorschläge keinerlei Eingang gefunden haben.“ Der Gesetzentwurf des Sozialministeriums wurde unverändert dem Landtag vorgelegt und nahezu wortgleich verabschiedet.
VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher erklärt: „Erneut wurde die Chance vertan, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zum verbindlichen Maßstab zu erklären, um so die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Die Novellierung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes hätte genutzt werden können, um den barrierefreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen endlich zu verwirklichen. So, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt. Doch in der Privatwirtschaft – also dort, wo sich der Großteil des alltäglichen Lebens abspielt – darf nach dem Willen der Staatsregierung alles so bleiben, wie es ist. Arztbesuche, Einkaufen, Hotelübernachtungen oder Essengehen, selbst das Leben in der eigenen Wohnung bleiben voller Hürden. Bitten und Appelle an die freiwillige Mitwirkung helfen den Betroffenen nicht weiter. Das selbst gesteckte Ziel der Staatsregierung, ‚Bayern barrierefrei 2023‘ dürfte weit verfehlt werden.“
Im Einzelnen kritisiert der VdK Bayern, dass selbst dort, wo Vorschriften formuliert werden, deren Einhaltung kaum geprüft und Verstöße nicht sanktioniert werden. So formuliert die Bayerische Bauordnung in Art. 48, dass beim Bau von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein gewisser Teil an Wohnungen barrierefrei gebaut werden muss. „Bauherren müssen sich aber keine Sorgen machen, denn das wird kaum geprüft. Sanktionsvorschriften gibt es ohnehin nicht“, erklärt Mascher. Sie warnt vor einem „Wohnungskollaps“: „In Bayern fehlen heute mehr als 350.000 barrierefreie Wohnungen – bei einer älter werdenden Bevölkerung wird sich die Situation noch weiter zuspitzen“, sagt sie. Selbst bei öffentlichen Bauten bleiben viele Hintertüren offen. So werden öffentlichen Trägern weiterhin der Verzicht auf Barrierefreiheit bei nicht definiertem „unverhältnismäßigem Mehraufwand“ sowie die Beschränkung des barrierefreien Ausbaus nur für öffentlich zugängliche Gebäudeteile zugestanden, aber beispielsweise nicht für Arbeitsräume der Beschäftigten.
Der VdK Bayern fordert die Einrichtung einer unabhängigen Fachstelle Barrierefreiheit auf Landesebene als Anlaufstelle für interessierte private und öffentliche Anbieter zur Beratung in den Bereichen Digitales, Kommunikation, Bauen und Mobilität. Außerdem muss für Betroffene bei Verstößen gegen das Behindertengleichstellungsgesetz in Bayern nach Vorbild des Bundes eine Schiedsstelle geschaffen werden. Derzeit laufen Beschwerden juristisch ins Leere.
Der Sozialverband VdK Bayern ist mit 727.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkungen in Bayern. 9,4 Prozent der bayerischen Bevölkerung sind schwerbehindert, haben also einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
bsc
Schlagworte Pressemitteilung | Presse-Info | UN-Behindertenrechtskonvention | Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz
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