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FDP, Grüne und Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes eingebracht: Krankenkassen sollen nicht die Möglichkeit erhalten, Menschen gegen ihren Willen in ein Pflegeheim zu schicken. Der VdK begrüßt diesen Änderungsantrag der Oppositionsparteien sehr.
„Die Zusammenarbeit von FDP, Grünen und Linken zeigt, dass es hier nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenrechte für die betroffenen Patienten geht. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen, erst recht nicht aus rein finanziellen Gründen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Menschen müssen ein Wunsch- und Wahlrecht darüber haben, wo sie leben wollen. „Sollten SPD und CDU nicht zustimmen, werden wir Verfassungsbeschwerde erheben,“ so Bentele.
„Wie wir wissen, haben die Krankenkassen im Rahmen der intensivpflegerischen Versorgung ein hohes fiskalisches Interesse an der kostengünstigeren Versorgung im stationären Bereich. Deshalb würde das Schlimmste eintreten“, so die VdK-Präsidentin. „Selbstbestimmung und Teilhabe von betroffenen Menschen dürfen nicht unter die Räder kommen! Wir hoffen, dass SPD und CDU im Bundestag über ihren Schatten springen und diesem Antrag zustimmen.“
Ino Kohlmann
Schlagworte Presse-Statement | Presse-Info | IPReG-Gesetzentwurf | Intensivpflege
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