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„Für die über zehn Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland fordern wir umfassende Teilhabe in allen Bereichen des Lebens“. Das erklärte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung. Dazu gehören vor allem die gezielte Förderung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben, die volle und uneingeschränkte Teilhabe in allen Belangen des Alltags und die Umsetzung von Barrierefreiheit, vor allem im Bereich der Privatwirtschaft.
„Arbeitslos, behindert und über 50 Jahre alt: Das sind die schlechtesten Faktoren, um im Job Fuß zu fassen“, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt und verweist auf die seit Jahren unverändert negative Situation der Betroffenen: Menschen mit einer Schwerbehinderung sind deutlich häufiger als der Durchschnitt von Arbeitslosigkeit betroffen. Zudem gehören sie weitaus häufiger zur Gruppe der Langzeitarbeitslosen. Sie erhalten auch kaum Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
„Es fehlt hier am Bewusstsein und an konkreten Fördermöglichkeiten bei der Arbeitsvermittlung“, so Verena Bentele. Der VdK fordert daher unter anderem eine Aufstockung von spezialisierten Reha-Fachkräften in den Jobcentern. Zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit wäre die Schaffung eines eigenen Budget-Kontingents für Menschen mit besonderem Förderbedarf wichtig.
Eine weitere zentrale Forderung des VdK ist die Abschaffung der systemwidrigen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die bis zu 10,8 Prozent der Rente betragen können. Menschen mit Behinderung sind hiervon häufig betroffen, da gesundheitliche Einschränkungen und Behinderungen in eine Erwerbsminderung führen. „Die ungerechten Abschläge müssen endlich weg – für Bestands- und für Neurentner. Behinderung darf nicht arm machen!“, so die VdK-Präsidentin.
Auch im Bereich Barrierefreiheit sieht der VdK weiterhin erhebliche Baustellen. Das im November beschlossene europäische Barrierefreiheitsgesetz, der European Disability Act (EAA), soll zwar erstmalig auch private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichten. Fortschritte soll es aber vor allem im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie geben. „Die gesamte bauliche Umwelt bleibt zunächst ausgenommen. Damit bleibt das Gesetz hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Millionen von Menschen mit Behinderungen werden weiterhin von der vollen Teilnahme an der Gesellschaft ausgeschlossen bleiben“, so Bentele.
Die VdK-Präsidentin fordert die Bundesregierung auf, in der nationalen Umsetzung über die Vorgaben des EAA hinauszugehen: „Barrierefreiheit muss ohne Ausnahmen auch für öffentliche Gebäude, für Wohnraum, für Verkehrsmittel und Gesundheitseinrichtungen gelten. Teilhabe ist ein Menschenrecht!“.
Nicht zuletzt müssen Menschen mit Behinderung auch barrierefrei an Wahlen teilnehmen können. Das betrifft neben dem Zugang zum Wahllokal auch barrierefreie Wahlunterlagen und Wahlinformationen. Zudem müssen die Wahlrechtsausschlüsse für behinderte Menschen endlich abgeschafft werden – und zwar noch vor den Europawahlen im Mai 2019: „Das Recht zu wählen ist ein essentielles politisches Grundrecht und muss auch Menschen mit Behinderungen zustehen!“
bsc
Schlagworte Menschen mit Behinderung | Inklusion | Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung
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