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„Die Pflege ist in Not“, erklärte VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher heute auf einer Pressekonferenz des Sozialverbands VdK Bayern in München. So weist der MDK darauf hin, dass die Beschwerden über mangelhafte Pflegeheime in Bayern jährlich ansteigen. Und in Befragungen unter Pflegekräften räumen zehn Prozent ein, dass es zu körperlicher Gewalt gegen Senioren in Pflegeheimen kommt.
„Hinter diesen Zahlen stecken totale Überforderung und Hilflosigkeit der Angestellten. Der Pflegenotstand ist ein flächendeckendes und strukturelles Problem in Deutschland“, stellte Mascher fest. Die Pflege-Verfassungsbeschwerde, die der VdK 2014 auf den Weg gebracht hatte, hat diese Probleme in den Fokus genommen. „Auch wenn diesem juristisch ungewöhnlichen Schritt erst einmal kein Erfolg beschieden war, wird das den Sozialverband VdK sicherlich nicht davon abhalten, sich auch bei der neuen Bundesregierung und bei der Staatsregierung für die Rechte Pflegebedürftiger einzusetzen“, verspricht die VdK-Landesvorsitzende und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
„Wir lassen nicht gelten, wenn die Union behauptet, man habe bei der Pflege mit den Pflegestärkungsgesetzen schon ‚geliefert‘. Das Grundproblem bleibt ungelöst: Zu wenige Personen müssen sich um zu viele Pflegebedürftige kümmern. Wir fordern einen Pflegeschlüssel, der den tatsächlichen Anforderungen entspricht“, sagte Mascher. Weiterhin stellte sie klar: „Die jetzt schon gesetzlich festgeschriebenen Verbesserungen müssen endlich bei den Betroffenen ankommen – gerade hier in Bayern.“ Sie verwies auf das im Freistaat absolut unzureichende Angebot an Pflegeberatung, den Mangel an Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen sowie an Entlastungsleistungen. Sie nannte ein Beispiel: „In Bayern kommen auf
einen Pflegestützpunkt 1,4 Millionen Einwohner. Diese Zahl spricht für sich.“
Eine aktuelle TV-Dokumentation („Der Pflegeaufstand“) nimmt die Pflege-Verfassungsbeschwerde zum Ausgangspunkt. Der Film zeigt Akteure, Profiteure, aber vor allem die Leidtragenden des aktuellen Pflegesystems. „Pflege betrifft die Würde des Menschen und damit uns alle. Und genau deshalb ist sie wohl nicht nur eine Frage des Grundgesetzes oder des Gerichts, sondern etwas, das zum Leben dazu gehört. Etwas, für das wir alle – jeder einzeln und die Gesellschaft gemeinsam – Verantwortung haben und Verantwortung übernehmen müssen“, sagte Olaf Jacobs auf der VdK-Pressekonferenz. Er ist der Produzent der berührenden Dokumentation für ARD und ARTE, die voraussichtlich am 29. Januar 2018 im Ersten zu sehen sein wird.
Zu Wort kommen im Film auch die beiden Juristen Alexander Graser und Christoph Lindner. Sie haben die Beschwerdeschriften ausgearbeitet und verfolgen das Thema weiterhin mit Leidenschaft. Graser zeigte sich auf der Pressekonferenz in München erschüttert über „die gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Pflegeheimen“. Der aktuell im Nomos-Verlag erschienene Sammelband „Die Verfassungsbeschwerden gegen den Pflegenotstand“ sei nicht nur „eine wissenschaftliche Nachlese“, betonte Graser, „Wir wollen damit eine Diskussion in Gang bringen, welche Anforderungen das Grundgesetz an die Pflegepolitik stellt und wie sie realisiert werden können.“ Insbesondere besteht die Hoffnung, dass die Problematik des Pflegenotstands im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens erneut nach Karlsruhe gebracht werden könnte.
Der Sozialverband VdK Bayern zählt aktuell 670.000 Mitglieder. Er unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörige in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Zudem können sich Ratsuchende kostenlos beim VdK-Beratungstelefon „Pflege und Wohnen“ informieren lassen: Telefon (089) 2117-112; E-Mail lebenimalter.bayern@vdk.de
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Pflegeverfassungsbeschwerde | Pflegenotstand
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