3. Mai 2017
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VdK Bayern fordert: Barrierefreiheit endlich vorantreiben

„Bayern barrierefrei 2023“: Mit diesem Versprechen hatte sich Ministerpräsident Horst Seehofer 2013 in seiner Regierungserklärung weit aus dem Fenster gelehnt. Zu weit, kritisiert der Sozialverband VdK Bayern anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2017.

„Barrierefreiheit gibt es nicht zum Nulltarif“, sagt VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher. „Dafür müsste die Staatsregierung schon deutlich mehr Geld für eigene Investitionen in die Hand nehmen und vor allem die bayerischen Kommunen kräftig unterstützen.“ Nach wie vor fehlt ein eigener Haushaltstitel oder ein Sonderinvestitionsprogramm für das Ziel „Bayern barrierefrei 2023“. Im Haushalt 2015/16 sind gerade einmal 20 Millionen Euro zusätzliche Mittel bereitgestellt worden, im aktuellen Doppelhaushalt sind auch nur zusätzliche 30 Millionen Euro dafür vorgesehen. „Das reicht vorne und hinten nicht“, erklärt Mascher. „Es wären 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro nötig. Das bayerische Sozialministerium selbst hatte anfangs in einer seriösen Berechnung diese Summe veranschlagt. Notwendige Umbaumaßnahmen kosten eben Geld – Barrierefreiheit fällt nicht einfach vom Himmel.“ Der Sozialverband VdK Bayern fordert außerdem endlich ein Gesamtkonzept, welche Maßnahmen konkret geplant sind.

Das Signet „Bayern barrierefrei“, das das Sozialministerium oft mit viel Medienrummel bereits mehr als 1000-mal im Freistaat vergeben hat, halte nicht, was es verspreche, kritisiert der Sozialverband VdK, verbindlich sei es nämlich nicht. „Um dieses Signet zu erhalten, müssen keine speziellen Kriterien erfüllt werden, es genügt allein ein ‚konkreter beachtlicher Beitrag‘ zur Barrierefreiheit. Wer als Mensch mit Behinderung oder als ältere Person vor einem Gebäude mit einem solchen Signet steht, kann also keinesfalls sicher sein, sich in allen Bereichen und egal mit welcher Behinderung selbstständig und ohne Barrieren darin bewegen zu können“, so Mascher.

Derzeit erstrecken sich konkrete Finanzierungsmaßnahmen vor allem auf staatliche Gebäude und Einzelinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr wie die Anschaffung barrierefreier Linienbusse oder den Ausbau von Bahnhöfen. Die Kommunen, in deren Zuständigkeit 90 Prozent aller notwendigen Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit liegen und die nach Einschätzung des Sozialverbands VdK tatsächlich ein größeres Bewusstsein für diese Problematik entwickeln, werden mit dieser Aufgabe von der Staatsregierung jedoch weitgehend allein gelassen, kritisiert die VdK-Landesvorsitzende: „Das Leben der Bürgerinnen und Bürger spielt sich aber vor allem in ihrem persönlichen Umfeld ab. Für ein demografiefestes Bayern zählen barrierefreie öffentliche Räume in den Städten und Gemeinden zu den Kernaufgaben.“ Mascher vermisst zudem ein sichtbares Bemühen der Staatsregierung im Bund für eine Gesetzesinitiative, damit auch private Anbieter zwingend zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. „Das geht“, ist Mascher überzeugt, „Österreich hat das erfolgreich umgesetzt.“

Die VdK-Landesvorsitzende erinnert daran, dass die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung in der UN-Behindertenrechtskonvention als Recht verankert ist. „Ein Menschenrecht ist kein schmückendes Beiwerk, es darf nicht unter Haushaltsvorbehalt stehen. Barrierefreiheit ist eine zentrale Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft und damit für die Umsetzung dieses Menschenrechts. Dieses Thema muss deshalb endlich die politische Aufmerksamkeit bekommen, die dafür dringend notwendig ist. Letztlich profitieren alle davon, denn ein barrierefreies Bayern ist nicht nur für die derzeit etwa 1,5 Millionen Menschen mit Behinderung notwendig, sondern für alle 13 Millionen bayerischen Bürger komfortabel und zukunftsweisend.“

Dr. Bettina Schubarth

Schlagworte Pressemeldung | Pressemittung | Menschen mit Behinderung | Gleichstellung | 5. Mai | Barrierefreiheit | Inklusion | Bayern barrierefrei 2023

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