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Zu den aktuellen Entscheidungen der Koalition zur Rentenpolitik erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland:
„Die Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten sollen erst ab 2018 und dann nur schrittweise bis 2024 weiter angehoben werden. Diese Entscheidung bleibt im Hinblick auf zukünftige Erwerbsminderungsrenten weit hinter den Erwartungen zurück. Für die 1,7 Millionen derzeitigen Erwerbsminderungsrentner ist sie sogar eine riesige Enttäuschung, da nichts gegen deren akut bestehende Armutssituation unternommen wird. Bereits heute sind in Haushalten, in denen Erwerbsminderungsrentner leben, knapp 40 Prozent der Menschen von Armut bedroht. Schon bei der letzten Reform wurden sie übergangen, jetzt stehen sie erneut mit leeren Händen da. Dafür fehlt uns jedes Verständnis. Wenn Menschen wegen einer schweren Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können und Rente brauchen, sind sie im Durchschnitt erst 50 Jahre alt. Es kann jeden treffen, und dann müssen die Betroffenen noch damit klarkommen, dass ihnen jahrzehntelang ein Leben in prekären Verhältnissen und ohne Perspektive droht. Der Sozialverband VdK Deutschland wird sich dafür stark machen, dass es im parlamentarischen Verfahren noch zu Verbesserungen kommt. Die Abschaffung der ungerechten Abschläge muss kommen, und zwar bei Neu- und Bestandsrentnern. Auch bei der Mütterrente hat man aus guten Gründen Bestandsrentnerinnen mit einbezogen. Die Armutsbekämpfung muss heute beginnen, nicht erst in einigen Jahren.
Der VdK begrüßt grundsätzlich, dass es Freibeträge für Grundsicherungsbezieher für private und betriebliche Vorsorge geben soll. Darüber hinaus fordern wir aber auch einen Freibetrag für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel der Mütterrente. Es darf keine Altersvorsorge erster und zweiter Klasse geben – also keine Bevorzugung von privater und betrieblicher Vorsorge gegenüber den Leistungen von Frauen für Kindererziehung.
Darüber hinaus wird sich der Sozialverband VdK weiterhin vehement für die Aufstockung der Mütterrenten auf eine Anrechnungszeit von drei Jahren einsetzen. Das dritte Jahr muss kommen! Und natürlich muss die Mütterrente insgesamt aus Steuermitteln finanziert werden, dafür darf nicht in die Rentenkasse gegriffen werden.“
bsc
Schlagworte Pressemeldung | Pressemiteilung | Renten | Rentengipfel | Armutsbekämpfung
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