10. November 2016
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VdK: Eine grundlegende Rentenreform ist nötig

„Leider steht den Rentnerinnen und Rentnern nach dem deutlichen Plus in diesem Jahr im kommenden Jahr nur eine eher magere Erhöhung der Renten bevor“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland und Landesvorsitzende des VdK Bayern, die heute auf einer Veranstaltung der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg veröffentlichte Prognose der Rentenanpassung zum 1. Juli 2017. Dort wurde eine Erhöhung um 1,5 bis 2 Prozent bekannt gegeben.

„Die Situation ist seit Jahren dieselbe. Trotz der jährlichen Rentenerhöhungen greift die Altersarmut weiter um sich, die Zahl der Grundsicherungsbezieher steigt und wird wohl weiter steigen. Viele Rentner und vor allem Rentnerinnen leben zudem schon heute nur knapp über der Armutsgrenze. Neben den Rentenanpassungen ist deshalb eine grundlegende Rentenreform notwendig, damit wieder mehr Menschen mit Sicherheit und Zuversicht auf ihr Alter blicken können. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss sich darauf verlassen können, im Alter nicht jeden Cent umdrehen zu müssen“, betont die VdK-Präsidentin.

Handlungsbedarf bestehe vor allem bei Geringverdienern, Erwerbsminderungsrentnern, (Solo-)Selbstständigen sowie Langzeitarbeitslosen. Diese Personengruppen seien massiv von Altersarmut bedroht, so die VdK-Präsidentin.

Mascher appelliert an die Bundesregierung, die angekündigten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. „Die Rentenabschläge müssen weg“, fordert sie. Außerdem müsse die Zurechnungszeit auf das 65. Lebensjahr angehoben werden. „Wer vor dem Rentenalter seinen Beruf aufgeben muss, weil die Gesundheit nicht mehr mitmacht, darf nicht bis ans Ende des Lebens finanziell belastet werden“, sagt Mascher.

Die sich abzeichnende stärkere Förderung der betrieblichen Altersvorsorge begrüßt der Sozialverband VdK zwar grundsätzlich, doch sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich würden damit immer noch nicht erreicht „und damit diejenigen, für die eine zusätzliche Alterssicherung am notwendigsten ist“, erklärt Mascher. Um diesem Personenkreis eine bessere Altersperspektive zu verschaffen, müsste zudem der Mindestlohn so angehoben werden, dass damit auch eine Rentenhöhe oberhalb der Grundsicherung erwirtschaftet werden kann.

Bezieher von Grundsicherungsleistungen, die Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge beziehen, sollten außerdem aus Sicht des Sozialverbands VdK einen Freibetrag von 100 Euro erhalten. Bisher werden diese Einkünfte komplett mit der Grundsicherung verrechnet, so dass beispielsweise viele Bezieherinnen der höheren Mütterrente keine Erhöhung ihres Monatseinkommens haben. „Die Einführung eines Freibetrags wäre ein echter Schritt zur Armutslinderung und eine Form der Anerkennung, die diese Menschen für ihre Lebensleistung verdient haben“, so die VdK-Präsidentin.

Dr. Bettina Schubarth

Schlagworte Pressemeldung | Pressemitteilung | Rente | Rentenerhöhung | Altersarmut

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