25. September 2015
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VdK sieht weiterhin Nachbesserungsbedarf bei der häuslichen Pflege

„Das neue Pflegestärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für eine große Pflegereform. Nach 20 Jahren werden Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung endlich gleichgestellt“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der heutigen Beratung im Bundestag. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird eine zentrale Forderung des Sozialverbands VdK erfüllt. „Das war längst überfällig“, erklärt Mascher.

Trotzdem sieht der Sozialverband VdK noch Nachbesserungsbedarf. Gut sei, dass jeder, der heute pflegebedürftig ist, mindestens dieselben Leistungen wie bisher erhalten wird. Der VdK vermisst jedoch einen ausdrücklich unbefristeten Bestandsschutz. Eine wesentliche VdK-Forderung bleibt ebenfalls unerfüllt: die bessere Anerkennung pflegender Angehöriger. Zwar wurde die rentenrechtliche Bewertung für häusliche Pflege im Gesetz etwas verbessert, sie ist aber noch weit von einer notwendigen Gleichstellung mit Kindererziehungszeiten entfernt.

„Pflegende Angehörige sind Leistungsträger dieser Gesellschaft. Wer sich als Berufstätiger entscheidet, einen Angehörigen zu pflegen, sollte keine Angst haben müssen, später deshalb in Altersarmut zu geraten“, erklärt die VdK-Präsidentin. Besorgniserregend seien in diesem Zusammenhang auch die aktuellen Zahlen des DAK-Pflegereports, die deutlich machen, dass pflegende Angehörige physisch und psychisch an ihre Grenzen gehen. „Wir müssen verhindern, dass pflegende Angehörige als Folge von Dauerbelastung und Überforderung selbst zum Pflegefall werden“, so Mascher.

Auch sei es ein erheblicher Nachteil, dass die Dynamisierung der Pflegeleistungen um drei Jahre verschoben wird. „Um der weiteren Entwertung des Pflegegelds vorzubeugen, muss die Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau sofort kommen“, fordert die VdK-Präsidentin.

Einen möglichst hohen Grad an Selbstständigkeit für Pflegebedürftige zu bewahren oder zurückzugewinnen und damit eine möglichst lange Versorgung zu Hause zu ermöglichen, soll ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes sein. Mascher: „Wir hoffen, dass dies von den pflege- und gesundheitspolitischen Akteuren tatsächlich realisiert wird und die im Gesetz vorgesehenen Leistungen tatsächlich bei den Betroffenen ankommen. Bisher jedenfalls wurden beispielsweise viel zu wenig Anträge auf geriatrische Rehabilitationen genehmigt.“

Außerdem verlangt der VdK ein Mitspracherecht im künftigen Ausschuss zur Qualitätsberichterstattung in der Pflege. „Der VdK mit seinen über 1,7 Millionen Mitgliedern ist eine starke Lobby für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Er sollte beim Thema Qualität in der Pflege auch mitbestimmen dürfen“, betont Mascher.

Cornelia Jurrmann

Schlagworte Pressemitteilung | Pressemeldung | Pflege | Pflegestärkungsgesetz | Pflegebedürftigkeitsbegriff | Demenz

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