9. Juli 2015
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Sozialverband VdK: Pflegestärkungsgesetz II bringt endlich spürbare Verbesserungen

„Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sorgt dafür, dass die Benachteiligung von Menschen mit Demenz nach 20 Jahren beseitigt wird und dass die Beratung und die Hilfe für viele Pflegebedürftige früher einsetzen“, erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes.

Der Sozialverband VdK hat seit vielen Jahren die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes gefordert und mit seinen Kampagnen ‚Pflege geht jeden an!‘ und ‚Große Pflegereform jetzt!‘ maßgeblich dazu beigetragen, dass es endlich zu diesen Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kommt. „Zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung ist es dringend notwendig, die grundsätzlichen Konstruktionsfehler nun endlich zu beheben. Eine immer älter werdende Gesellschaft braucht eine zukunftsfähige Pflegeversicherung, damit eine menschenwürdigere, individuell passendere und effizientere Ausgestaltung von Hilfe- und Unterstützungsangeboten für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen möglich wird“, betont Mascher.

„Dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem Menschen mit Demenz stärker in das System der Pflegeversicherung einbindet, ist so begrüßenswert wie überfällig“, so Mascher weiter. Damit sei ein wichtiger Schritt nach vorn getan. Dennoch sieht der VdK auch Nachbesserungsbedarf im aktuellen Gesetzentwurf. „Wir werden die Veränderung bei den stationären Sachleistungen im Blick behalten. Hier darf es durch Absenkung der stationären Leistungsbeträge in den Pflegegraden 2 und 3 nicht zu erheblichen Verschlechterungen für zukünftige Pflegebedürftige kommen“, betont Mascher.

Der VdK besteht seit Langem auch auf einer besseren rentenrechtlichen Absicherung von Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. „Denn pflegende Angehörige sind Leistungsträger dieser Gesellschaft“, so Mascher. Der VdK bleibt bei seiner Forderung, dass in der Rentenversicherung die Angehörigenpflege mit der Kindererziehung substantiell gleichgestellt wird. „Wer sich als Berufstätiger entscheidet, einen Angehörigen zu pflegen, sollte keine Angst haben müssen, später deshalb in Altersarmut zu geraten“, erklärt die VdK-Präsidentin.

Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich die Einführung eines neuen Qualitätsausschusses, der die Pflegequalität zukünftig besser messen und darstellen soll. Die Tatsache, dass die Pflegebedürftigenverbände kein Stimmrecht erhalten sollen, stößt beim VdK allerdings auf völliges Unverständnis. „Der VdK mit seinen über 1,7 Millionen Mitgliedern ist eine starke Lobby für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Er sollte beim Thema Qualität in der Pflege auch mitbestimmen dürfen“, fordert die VdK-Präsidentin.

Cornelia Jurrmann

Schlagworte Pressemeldung | Pressemitteilung | Pflege | Pflegestärkungsgesetz | Pflegebedürftigkeitsbegriff | Demenz | Angehörigenpflege

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