5. Mai 2015
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VdK fordert gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung

„Die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ist elementare Voraussetzung für eine gerechte Gesellschaft“, erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich des heutigen Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

„Immer noch versperren Barrieren Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zu vielen Lebensbereichen, etwa beim Reisen mit der Bahn, bei der Wohnungssuche, beim Besuch von Schulen, Universitäten, Arztpraxen, Kinos, Theatern, Gaststätten oder aber bei der Nutzung des Internets“, so Mascher weiter.

Der VdK fordert deshalb die Bundesregierung auf, im Zuge der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes endlich gesetzliche Regelungen mit Umsetzungsfristen zu schaffen, die neben den Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet. „Barrierefreiheit kommt allen zugute. Menschen mit und ohne Behinderung profitieren davon ebenso wie Ältere, Eltern oder Menschen, die zeitweise mobilitätseingeschränkt sind“, betont die VdK-Präsidentin. Das Wichtigste sei jedoch immer noch, dass die Barrieren in den Köpfen aller Menschen, vor allem auch der Entscheidungsträger, abgebaut werden. „Krankheit und Behinderung können jeden zu jeder Zeit von heute auf morgen treffen. Nur vier Prozent aller Behinderungen sind angeboren. Die meisten Behinderungen werden durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht“, so Mascher.

Aus Sicht des VdK ist das geplante Bundesteilhabegesetz ein weiterer wichtiger Schritt, um die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Einer der wichtigsten Bausteine dabei ist die Reform der Eingliederungshilfe. „Es ist längst überfällig, die Eingliederungshilfe zugunsten behinderter Menschen zu reformieren und auf ihre individuellen Bedürfnisse zuzuschneiden. Ziel muss es sein, Menschen mit Behinderung zu einem selbstständigen und selbstbestimmten Leben zu befähigen und sie nicht dauerhaft zu ‚Objekten der Fürsorge‘ zu machen“, sagt Mascher.

Der Sozialverband VdK fordert, dass noch 2015 das Bundesteilhabegesetz mit gesicherter Finanzierung ausgearbeitet wird, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. „Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Umsetzung dieses internationalen Vertrages verpflichtet und muss nun die nötigen Mittel für das Bundesteilhabegesetz zur Verfügung stellen, damit Menschen mit Behinderung ihr Recht auf Inklusion erhalten. Ohne ausreichende Finanzierung bleibt das Gesetz nur Papier mit gut gemeinten Worten“, erklärt die VdK-Präsidentin.

Cornelia Jurrmann

Schlagworte Pressemeldung | Pressemitteilung | Menschen mit Behinderung | Inklusion | Gleichstellung | Barrierefreiheit

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