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„Das Präventionsgesetz bringt zwar kleine Verbesserungen, bleibt jedoch wieder weit hinter den Erwartungen zurück. Damit ist nunmehr auch der 4. Anlauf für ein Präventionsgesetz gescheitert, das das erklärte Ziel hat, die Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland nachhaltig und umfassend zu stärken“, so kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf.
Zwar sollen die Krankenkassen ab 2016 pro Versichertem im Jahr sieben statt rund 3,01 Euro für Präventionszwecke ausgeben. „Insgesamt sind Prävention und Gesundheitsförderung im Bereich der Krankenversicherung auch dann noch unterfinanziert. Sie sind aber gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Wir fordern eine flächendeckende Präventionsoffensive, die alle Sozialversicherungsträger und die private Kranken- und Pflegeversicherung in die Pflicht nimmt sowie eine nachhaltige Strategie zur Reduzierung der ungleich verteilten Gesundheitschancen enthält“, so Mascher.
Der Sozialverband VdK kritisiert vor allem, dass mit dem Präventionsgesetz bestimmte Bevölkerungsgruppen kaum erreicht werden. Vor allem ältere Menschen kämen allenfalls am Rande vor. „Für Ältere sind individuelle Präventionsangebote aber besonders wichtig. Denn so kann Pflegebedürftigkeit hinausgezögert und die Lebensqualität im Alter erhöht werden.“ Der Sozialverband VdK begrüßt zwar, dass die Pflegekassen Präventionsleistungen in voll- und teilstationären Einrichtungen erbringen müssen. „Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass der Präventionsauftrag der Pflegeversicherung nur auf diesen Bereich beschränkt wird. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten zu Hause versorgt. Auch dort sind Präventionsleistungen notwendig“, so Mascher. Angebote wie etwa die Sturzprophylaxe müssten noch viel häufiger bei den Betroffenen ankommen. Dazu gehöre auch, den präventiven Hausbesuch in den Pflichtleistungskatalog der Krankenversicherung aufzunehmen. „Der Hausarzt muss als Präventionslotse fungieren und individuelle präventive Maßnahmen verordnen dürfen“, fordert Mascher.
Die VdK-Präsidentin fordert zudem Maßnahmen gegen die wachsende soziale Kluft bei der Gesundheitsvorsorge. „Arm und Reich driften weiter auseinander. Das führt auch zu einem Anstieg der sozial bedingten Ungleichheit der Gesundheitschancen“, so Mascher. Der VdK weist seit Jahren darauf hin, dass gesundheitlicher Ungleichheit nur entgegenzutreten ist, wenn bei der Veränderung der Lebensbedingungen angesetzt wird. „Deshalb müssen die Präventionsangebote vor allem in den Lebenswelten der Menschen, etwa in Kindergärten, Schulen oder in Betrieben, verankert werden. Prävention und Gesundheitsförderung müssen darüber hinaus auf die Tagesordnung aller Politikbereiche, vor allem der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik“, fordert Mascher.
Cornelia Jurrmann
Schlagworte Pressemeldung | Pressemitteilung | Präventionsgesetz | Prävention | Gesundheitsförderung
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