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„Der VdK fordert nicht nur, er handelt auch. Das haben wir mit dem Einreichen der Verfassungsbeschwerde gezeigt, mit der den Verletzungen der Grundrechte von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen ein Riegel vorgeschoben werden soll“, so VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher auf der heutigen Pressekonferenz des VdK Bayern in München. Mascher: „Mein Ziel ist es, dass in Deutschland niemand mehr Angst haben muss, ins Heim zu kommen.“
Sie berichtete von großer Zustimmung für die Verfassungsbeschwerde aus der Bevölkerung, aber auch aus der Politik und von Fachleuten aus der Pflege. Gerade von Seiten der Pflegekräfte komme viel Unterstützung: „Viele sprechen mehr oder minder offen von Mängelverwaltung und Mängelvertuschung.“
Beschwerdeführer sind sieben Personen aus ganz Deutschland, die wegen einer Erkrankung oder bereits bestehender Pflegebedürftigkeit befürchten, in ein Pflegeheim umziehen zu müssen und dort massiven Grundrechtsverletzungen ausgesetzt zu sein, erläuterte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Alexander Graser auf der Pressekonferenz: „Unter anderem haben sie Angst davor, unzureichend mit Nahrung oder Flüssigkeit versorgt zu werden, mit Fixiergurten oder Psychopharmaka ruhig gestellt zu werden, vermeidbare Druckgeschwüre oder Kontrakturen zu erleiden, hygienisch zu verwahrlosen oder seelisch zu verkümmern.“
Die Mängel seien so verbreitet, ergänzte Rechtsanwalt Dr. Christoph Lindner, „dass ihre Ursachen im System zu suchen sind“. Das Grundgesetz gebiete aber den aktiven Schutz der Grundrechte, weshalb der Staat gegenüber Pflegebedürftigen in der Pflicht sei. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist eingeleitet, über die Dauer lässt sich derzeit jedoch nichts aussagen.
Mascher kritisierte den auch in Bayern ungebremsten „Zug ins Heim“. Waren es 1999 noch 82.400 Personen, die im Heim lebten, war deren Zahl Ende 2013 auf 112.000 gestiegen. Im selben Zeitraum sind 500 Pflegeheime in Bayern hinzugekommen. Gleichzeitig haben sich im Lauf der Zeit Städte und Kommunen immer mehr aus der Pflegethematik herausgezogen, nur 156 der 1751 stationären Einrichtungen in Bayern sind in öffentlicher Trägerschaft. Die VdK-Landesvorsitzende forderte für Bayern „eine Rückbesinnung auf kleinräumliche Strukturen in der Pflege“. Kommunen müssten in die Pflicht genommen, aber auch finanziell wie organisatorisch in die Lage versetzt werden, Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung versorgen zu lassen – idealerweise bis an deren Lebensende.
Mascher: „Pflegeheime könnten für eine solche Neustrukturierung ein weiterer sinnvoller Baustein sein, zum Beispiel als Begegnungszentren mit Angeboten zur Tages- und Kurzzeitpflege, aber auch mit medizinischen Angeboten zur Prävention und Rehabilitation.“ Ebenso müsse die ambulante Pflegeversorgung gerade im Flächenland Bayern auch mit finanzieller Aufwertung gewährleistet werden.
Die VdK-Landesvorsitzende sieht Pflege als Querschnittsaufgabe der Politik: „Das Thema gehört in alle Ressorts.“ Der VdK Bayern fordert deshalb eine viel deutlichere Unterstützung für den Pflegebeauftragten der bayerischen Staatsregierung, Hermann Imhof, beispielsweise für dessen Vorstoß für einen Pflege-Flächentarifvertrag. In dieser Richtung sollte es von Gesundheitsministerin Melanie Huml und Arbeitsministerin Emilia Müller, aber auch von Ministerpräsident Horst Seehofer deutlichere Signale geben.
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Pressemitteilung | Jahrespressekonferenz | Pflege | Verfassungsbeschwerde | Pflegeheime | Pflegemängel | Pflegemissstände
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