17. Oktober 2014
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VdK: Pflegestärkungsgesetz bringt kaum Verbesserungen

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher: „Es fehlt immer noch ein umfassender Pflegebedürftigkeitsbegriff“

„Das Pflegestärkungsgesetz bringt nur kleine Verbesserungen. Für die 1,5 Millionen Demenzkranken und ihre pflegenden Angehörigen ist immer noch keine wirkliche Entlastung in Sicht“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Bundestag.

„Eine große Pflegereform, wie der VdK sie fordert, ist das Pflegestärkungsgesetz nicht“, kommentiert Mascher weiter. Es fehle immer noch die Einführung eines umfassenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs. „Konkret fordern wir fünf statt der heutigen drei Pflegestufen, die neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigen. Würde diese Einteilung bereits angewandt, hätten schon heute viele Demenzpatienten und deren pflegende Angehörige Zugang zu besseren Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ohne Pflegestufe gibt es für die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken auch keinen vollen Zugang zu Entlastungsangeboten wie Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt die VdK-Präsidentin. Außerdem verstreiche durch die neuerliche Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes viel kostbare Zeit. „Wir befürchten deshalb, dass die Umsetzung, die erst in einem zweiten Schritt erfolgen soll, nicht in dieser Wahlperiode kommen wird“.

Wenig Verständnis hat Mascher dafür, dass ab 1. Januar 2015 ein Pflegevorsorgefonds aus den Beitragsgeldern der Versicherten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich aufgebaut werden soll. „Das Geld benötigen wir für die Umsetzung des ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, und zwar sofort. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass immer, wenn ein Geldtopf angelegt wird, die Gefahr groß ist, dass ein Finanzminister zugreift. Wir sollten deshalb auf den Fonds verzichten und Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen das Geld ungeschmälert zukommen lassen“, so Mascher.

Der Einbezug der privaten Pflegeversicherung für einen Finanzausgleich und die Schnittstellenprobleme zwischen Kranken- und Pflegeversicherung würden ebenfalls weiterhin nicht angepackt. Die rentenrechtliche Anerkennung von Pflegezeit in der Pflegestufe 0 fehlt auch. Es gebe Lichtblicke wie die Anhebung um vier Prozent bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Ein automatischer Inflationsausgleich ist im Gesetz jedoch nicht verankert. Mascher: „Wir fordern eine jährliche Anpassung des Pflegegelds, die sich an den tatsächlichen Kostensteigerungen orientiert.“

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Cornelia Jurrmann

Schlagworte Pressemeldung | Pressemitteilung | Pflege | Pflegestärkungsgesetz | Pflegebedürftigkeitsbegriff | Pflegevorsorgefonds | Pflegereform

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