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„Das Pflegestärkungsgesetz bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück. Für die 1,5 Millionen Demenzkranken und ihre pflegenden Angehörigen ist immer noch keine wirkliche Entlastung in Sicht“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Hintergrund der Kritik ist die heutige öffentliche Anhörung des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Gesundheitsausschuss.
Mascher kritisiert vor allem, dass sich die Situation der Demenzpatienten nicht verbessern wird. So sei der Dreh- und Angelpunkt für eine echte Pflegereform, die Einführung eines umfassenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs, wieder einmal ins Ungewisse verschoben worden. „Wir brauchen aber endlich einen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der nicht nur körperliche Defizite berücksichtigt, sondern auch seelische und psychische Einschränkungen wie bei Demenzerkrankungen. Er würde vielen alten Menschen helfen, die zwar Hilfebedarf haben, aber bisher nicht den Kriterien der Pflegeversicherung entsprechen“, erklärt Mascher.
Auch stellt aus Sicht des VdK der geplante Pflegevorsorgefonds keinen sinnvollen Beitrag für eine zukunftssichernde Finanzierung der Pflege dar. „Rund 1,2 Milliarden Euro jährlich soll der Vorsorgefonds ab 1. Januar 2015 anhäufen – Geld das somit für dringend notwendige Leistungsverbesserungen in der Pflege fehlen wird, beispielsweise in der Ausbildung von Pflegekräften und in der Prävention“, so die VdK-Präsidentin.
Auch der Einbezug der privaten Pflegeversicherung und die Schnittstellenprobleme zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben weiter ungelöst. Es gebe in dem Entwurf zwar Lichtblicke wie die kleinen Entlastungen für pflegende Angehörige, so zum Beispiel die Anhebung um vier Prozent bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Ein automatischer Inflationsausgleich und die rentenrechtliche Anerkennung von Pflege in der Pflegestufe 0 fehlen aber.
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Cornelia Jurrmann
Schlagworte Pressemeldungen | Pressemitteilung | Pflege | Pflegestärkungsgesetz | Demenz | Pflegereform
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