14. Juli 2014
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Staatsregierung steht bei Barrierefreiheit in der Pflicht

Die bayerische Staatsregierung darf sich nach Ansicht des Sozialverbands VdK Bayern bei ihrem Ziel des barrierefreien Freistaats nicht aus der Verantwortung stehlen.

„Wir begrüßen es, dass Bayern bis 2023 barrierefrei sein soll“, sagte die Landesvorsitzende des VdK Bayern, Ulrike Mascher. „Aber um dieses wichtige Vorhaben umzusetzen, muss der Freistaat auch finanziell mit gutem Beispiel vorangehen und darf die Kosten nicht auf Städte und Landkreise abwälzen“, fügte Mascher hinzu. Das bayerische Kabinett wird auf seiner bevorstehenden Haushaltsklausur in Quirin am Tegernsee voraussichtlich auch über die Ausgaben für das Sonderinvestitionsprogramm „Bayern barrierefrei 2023“ diskutieren.

Der Sozialverband VdK unterstützt die Forderung der bayerischen Sozialministerin Emilia Müller, im nächsten Doppelhaushalt mehr Geld für die Umsetzung der Barrierefreiheit zu veranschlagen. „Diesen Aktionsplan dagegen unter einen Haushaltsvorbehalt zu stellen, wäre ein absolut falsches politisches Signal“, sagte die Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern. „Die Staatsregierung muss ihrer Ankündigung Taten folgen lassen.“

Von Barrierefreiheit profitiert die gesamte Gesellschaft: Menschen mit Behinderung, psychisch und chronisch kranke Menschen, Eltern und Kinder sowie Senioren. Gerade der Bereich des altersgerechten Wohnens wird als Zukunftsthema immer präsenter. Einfache Schritte, wie die Vergabe öffentlicher Mittel strikt an die Einhaltung von Barrierefreiheit zu knüpfen, sind laut VdK Bayern schon lange notwendig. Umbauten oder barrierefreie Neubauten sparen auch Kosten ein, beispielsweise für Assistenzleistungen.

Sebastian Heise

Schlagworte Inklusion | Barrierefreiheit | Sozialverband | VdK | Bayern | Emilia Müller | Sozialministerium

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