5. Juni 2014
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Sozialverband VdK gegen Ausnahmen beim Mindestlohn

VdK-Präsidentin Mascher: „Jugendliche und Langzeitarbeitslose brauchen einen existenzsichernden Lohn“

„Zur Eindämmung der Einkommens- und Altersarmut ist der Mindestlohn ein wichtiges Instrument“, kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die heutige erste Lesung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag.

Der VdK fordert aber einen Mindestlohn ohne Ausnahmen. „Alle Beschäftigten, auch Jugendliche und Langzeitarbeitslose, brauchen einen Mindestlohn, der sicher stellt, dass sie für ihren Lebensunterhalt sorgen können und perspektivisch darüber hinaus eine angemessene Alterssicherung aufbauen können“, so Mascher.

Der VdK begrüßt, dass es keine Ausnahmen für Rentnerinnen und Rentner beim Mindestlohn geben wird, wie sie noch Anfang des Jahres diskutiert wurden. „Besonders für die Eindämmung der Altersarmut ist dies ein wichtiges Signal. Denn auch Rentnerinnen und Rentner sind auf einen Mindestlohn angewiesen. Immer mehr haben Probleme, mit ihrem Alterseinkommen auszukommen, und müssen sich durch Nebenjobs etwas dazuverdienen“, betont Mascher.

Der Mindestlohn allein reiche jedoch nicht aus: „Wenn wir die Altersarmut für künftige Generationen vermeiden wollen, dann müssen prekäre Beschäftigungsverhältnisse, wie zum Beispiel Minijobs, die oft genug zur Armutsfalle für Frauen werden, eingedämmt werden“.

Cornelia Jurrmann

Schlagworte Pressemeldung | Pressemitteilung | Mindestlohn | Altersarmut | Alterssicherung | Armutsfalle | Minijobs | prekäre Beschäftigungsverhältnisse

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