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"Es ist erfreulich, dass der vom VdK immer wieder geforderte gesetzliche Mindestlohn nun eingeführt wird", kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die heute vom Bundeskabinett beschlossene Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. "Das ist ein wichtiges Instrument, um die Kluft zwischen Arm und Reich zu verringern".
Der VdK begrüßt vor allem auch, dass es keine Ausnahmen für Rentnerinnen und Rentner beim Mindestlohn geben wird, wie sie Anfang des Jahres 2014 von Vertretern der CDU/CSU eingefordert wurden. "Besonders für die Eindämmung der Altersarmut ist dies ein wichtiges Signal. Auch Rentnerinnen und Rentner sind auf einen Mindestlohn angewiesen. Immer mehr haben Probleme, mit ihren Alterseinkünften auszukommen, und müssen sich durch Nebenjobs etwas dazuverdienen", betont Mascher.
Der Sozialverband VdK mahnt jedoch weitere Schritte zur Bekämpfung der Einkommens- und Altersarmut an. Der Mindestlohn allein reiche nicht aus. "Wer Altersarmut für künftige Generationen vermeiden will, muss prekäre Beschäftigungsverhältnisse, wie zum Beispiel Minijobs, die oft zur Armutsfalle für Frauen werden, eindämmen", so Mascher.
Cornelia Jurrmann
Schlagworte Pressemeldung | Pressemitteilung | Mindestlohn | Altersarmut | prekäre Beschäftigungsverhältnisse | Minijobs | Armut | Armutsfalle
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