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Der Sozialverband VdK prüft weiterhin intensiv die juristischen Möglichkeiten, in einem Musterverfahren Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verbesserung der Pflege einzulegen. Dies betonte VdK-Landesvorsitzende und VdK-Präsidentin Ulrike Mascher heute in München. Sie zeigte sich grundsätzlich optimistisch: „Im Moment verfestigt sich der Eindruck, dass eine Verfassungsbeschwerde gute Chancen zur Durchführung hat.“ Den VdK-Juristen müsse aber genügend Zeit eingeräumt werden, das Verfahren sorgfältig vorzubereiten. „Wir wollen den Ausgang des Unternehmens nicht dadurch gefährden, jetzt juristisch unüberlegte Schnellschüsse zu produzieren.“
Hintergrund der geplanten VdK-Verfassungsbeschwerde ist eine Dissertation der Regensburger Juristin Susanne Moritz, die wegen der offenkundigen Missstände in deutschen Pflegeheimen die Grundrechte der Pflegebedürftigen verletzt sieht. Der Staat missachte durch seine bisherige Untätigkeit seine Schutzpflichten, ist Moritz überzeugt. Die Juristin und ihr Doktorvater, Prof. Alexander Graser von der Universität Regensburg, unterstützen den Vorstoß des VdK. Moritz: „Ich freue mich, dass Deutschlands größter Sozialverband mit seiner Fachkompetenz die Sache in die Hand nimmt und sich für die Belange der Pflegebedürftigen einsetzt.“
Eine schnelle Lösung verspricht der Klageweg allerdings nicht. Diese Verfahren können mehrere Jahre in Anspruch nehmen, da sie durch mehrere Instanzen geführt werden müssen. „Dennoch ist es wichtig, diesen Weg jetzt zu beginnen“, unterstrich VdK-Präsidentin Mascher. „So kann politischer Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt werden, dringend überfällige Verbesserungen in der Pflegeversicherung endlich auf den Weg zu bringen.“
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Pressemeldung | Verfassungsklage | Pflege | Musterverfahren | Verfassungsbeschwerde
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