6. Dezember 2013
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Sozialverbände schlagen Alarm:

Über 100.000 Menschen drohen trotz Beitragsschuldenerlass auf ihren Krankenversicherungsschulden sitzen zu bleiben

Noch über 100.000 Menschen in Deutschland haben keinen Krankenversicherungsschutz und sind dennoch von erheblichen Beitragsschulden betroffen, befürchten die großen Sozial- und Wohlfahrtsverbände. Gemeinsam appellieren Der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK und der Volkssolidarität Bundesverband an alle Menschen, die sich bislang nicht krankenversichert haben, dies unbedingt bis zum 31. Dezember 2013 nachzuholen, um noch von der bestehenden Regelung zum Beitragsschuldenerlass profitieren zu können.

„Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf eine bezahlbare Krankenversicherung. Noch bis zum 31.12. können bisher Nichtversicherte vom befristeten Schulderlass profitieren. Wir raten den Betroffenen dringend: Melden sie sich bei ihrer letzten Krankenversicherung", so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK. „Das Beitragsschuldengesetz bietet die Möglichkeit, in die Krankenversicherung einzutreten, ohne sich neu zu verschulden. Auch Familien, Freunde und Bekannte von Nichtversicherten werden deshalb gebeten, Betroffene auf diese Möglichkeit hinzuweisen", so Dr. Frank-Michael Pietsch, amtierender Präsident des Volkssolidarität Bundesverbandes.

Gleichzeitig wird dazu aufgerufen, die Regelung für den Beitragsschuldenerlass zu entfristen. „Die geringe Beteiligung hat gezeigt, dass die Befristung keine Anreizwirkung hat. Wir brauchen deshalb eine Entfristung der Regelung, um das absurde Anhäufen von Beitragsschulden durch Nichtversicherte ein für allemal zu beenden", so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.
Hintergrund des gemeinsamen Appells ist die zum 31. Dezember 2013 auslaufende Regelung zum Beitragsschuldenerlass für Nichtversicherte. Seit 2007 besteht eine Versicherungspflicht in Deutschland.

Menschen, die bisher ohne Krankenversicherung waren, müssen in der Regel alle seit Einführung der Versicherungspflicht aufgelaufenen Beiträge nachbezahlen, selbst wenn sie bis heute keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Mit dem so genannten Beitragsschuldengesetz, das zum 1. August 2013 in Kraft getreten ist, wurde eine befristete Regelung zum Erlass dieser Schulden getroffen. Diese können Betroffene jedoch nur noch bis zum 31. Dezember 2013 in Anspruch nehmen. Nach Schätzungen der Verbände haben nur wenige tausend Menschen die Regelung bisher in Anspruch genommen, über 100.000 Menschen sind dagegen noch immer ohne Krankenversicherung.

Der Paritätische Gesamtverband
Sozialverband VdK Deutschland
Volkssolidarität Bundesverband

Dr. Bettina Schubarth

Schlagworte Krankenversicherung | Beitragsschuldenerlass | Beitragsschuldengesetz | Nichtversicherte | Versicherungspflicht

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