8. November 2013
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Erwerbsminderung darf keine Armutsfalle sein

VdK fordert sofortige Anhebung der Zurechnungszeit und Abschaffung der Abschläge

„Die schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente bringt keine nennenswerte Verbesserung für die Betroffenen“, kritisiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, jüngste Vorschläge aus den Reihen von Union und SPD. „Seit 20 Jahren sinken die Erwerbsminderungsrenten und liegen für Neurentner heute unter der Armutsschwelle. Die Politik hat dieser Entwicklung tatenlos zugesehen und plant jetzt offenbar, die Rentner noch einmal bis 2029 zu vertrösten. Das ist nicht akzeptabel.“

Eine Anhebung der Zurechnungszeiten sei zwar grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um die Erwerbsminderungsrente zu verbessern, doch wirke eine schrittweise Verbesserung viel zu spät und brächte Neurentnern in den nächsten Jahren keine spürbare Verringerung ihres Armutsrisikos. „Die Erhöhung der Zurechnungszeit muss in einem Schritt sofort erfolgen“, so Mascher. Dies würde Neurentnern immerhin 45 Euro mehr Rente im Monat bringen.

Fast jede fünfte ausbezahlte gesetzliche Rente ist mittlerweile eine Erwerbsminderungsrente. Die durchschnittliche monatliche Rente betrug bei Neurentnern im Rentenzugang 2012 nur 607 Euro und damit unter dem steuerfreien Existenzminimum. Schuld daran sind vor allem die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten von bis zu 10,8 Prozent. Auch wurde bei der Einführung der Rente mit 67 versäumt, die Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrentner entsprechend zu verlängern. "Wenn jemand aufgrund einer Krankheit Erwerbsminderungsrente beantragen muss, dann tut er dies in der Regel nicht freiwillig, um vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln, sondern aus einer schicksalhaft bedingten Notsituation heraus. Deshalb dürfen Erwerbsminderungsrentner nicht mit Abschlägen auf ihre Rente belastet werden", unterstreicht Mascher.

Vielen gesundheitlich angeschlagenen Arbeitnehmern kann nach Ansicht des VdK der Weg in die Erwerbsminderungsrente erspart bleiben. Doch immer noch führt die berufliche Rehabilitation in Deutschland ein Schattendasein. Deshalb fordert der VdK, dass es auf dem Gebiet der Rehabilitation deutliche Verbesserungen geben muss. Der „Reha-Deckel“, der die Ausgaben für notwenige Reha-Maßnahmen begrenzt, muss abgeschafft werden. Jeder Euro, der in die berufliche Rehabilitation fließt, zahlt sich meist nach kurzer Zeit mit der Rückkehr in die Berufstätigkeit wieder aus. Das durchschnittliche Eintrittsalter in die Erwerbsminderungsrente liegt derzeit bei 50,7 Jahren. „Wer die Rente mit 67 hochhält, der sollte dafür sorgen, dass Menschen mit Gesundheitsproblemen so viel Unterstützung bekommen, dass sie auch so lange durchhalten“, so die VdK-Präsidentin.

Cornelia Jurrmann

Schlagworte Ulrike Mascher | Erwerbsminderungsrente | Zurechnungszeit | Neurentner | steuerfreies Existenzminimum | Armutsrisiko | berufliche Rehabilitation

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