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27.02.2013 - Der Sozialverband VdK fordert rasche Nachbesserungen in der Pflegeversicherung für Menschen mit Demenz. „Immer noch werden dementiell Erkrankte vom System der Pflegeversicherung strukturell benachteiligt. Daran hat auch das zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Pflegeneuausrichtungsgesetz nichts Wesentliches geändert. Verbesserungen für Demenzpatienten und ihre pflegenden Angehörigen greifen allenfalls punktuell“, so die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, auf einer Fachtagung des VdK Bayern in der Evangelischen Akademie Tutzing.
Zu den VdK-Forderungen gehört allem voran die längst überfällige Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an die Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Mit der derzeitigen Einteilung der Pflegestufen werden dementiell Erkrankte völlig unzureichend versorgt. Der neue wissenschaftlich fundierte Pflegebedürftigkeitsbegriff ist längst ausgearbeitet, wurde jedoch von der Bundesregierung nicht umgesetzt. Damit sei die Bundesregierung ihrer im Koalitionsvertrag ausgesprochenen Selbstverpflichtung für „mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung“ nicht nachgekommen, kritisierte Mascher.
Um den Mehrbedarf für dementiell Erkrankte in der Pflegeversicherung zu finanzieren, bedarf es einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung. Neben einer weiteren Erhöhung des Beitragssatzes um etwa 0,3 Prozent, der jedoch dem paritätischen Grundprinzip verpflichtet sein muss, könnte ein Risikostrukturausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung greifen. Die Millionen-Zuschüsse zum so genannten „Pflege-Bahr“ wären nach Meinung des VdK auch besser in mehr Angeboten für Demenzkranke angelegt.
1,4 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Altersdemenz, 70 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt. Um die häusliche Versorgung von Demenzkranken weiterhin zu gewährleisten, müssen pflegende Angehörige nach Meinung des VdK viel besser unterstützt werden. Die Forderungen des VdK lauten: Eine Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müsste rechtlich ähnlich organisiert sein, wie es derzeit für die Zeiten der Kindererziehung gilt. Auch die rentenrechtlichen Ansprüche müssen vergleichbar zu Zeiten der Kindererziehung für pflegende Angehörige angehoben werden. „Sonst können wir nicht mehr lange auf die Angehörigen als größten Pflegedienst der Nation zählen“, warnte Mascher.
Michael Pausder
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